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I always do laundry on the weekend. Shot of a man doing the laundry at home.

Wasserschaden. Was nun?

Ein Rohrbruch setzt Ihren Keller unter Wasser. Nach einem Unwetter ist Ihre Garage überflutet. Oder der Geschirrspüler in der Küche läuft über. Wir erklären Ihnen, welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt und geben Tipps, wie Sie im Schadenfall am besten vorgehen.

Was ist ein Wasserschaden?

Wenn Wasser ohne Zusammenhang mit einem heftigen Naturereignis zu einem Schaden führt, spricht die Versicherungsbranche von einem Wasserschaden. In den meisten Fällen stammt das schädigende Wasser aus Wasserleitungsanlagen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wasser- und einem Elementarschaden?

Dringt das Wasser im Zuge eines Unwetters oberflächlich in ein Gebäude ein, so handelt es sich versicherungstechnisch nicht um einen Wasserschaden, sondern um einen Elementarschaden. Überschwemmungen und Hochwasser sind dabei die weitaus häufigsten Ursachen. Aber auch Hagel und Sturm können die Gebäudehülle beschädigen, worauf Regenwasser eindringen und Schäden verursachen kann. Auch in solchen Fällen spricht die Branche nicht von Wasserschäden, sondern von Elementarschäden.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Werden Ihr Gebäude, Ihre Wohnungseinrichtung oder persönliche Gegenstände durch Wasser beschädigt, übernehmen wir die Kosten für Sie. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.

Gut zu wissen für Mieter und Mieterinnen
Für Schäden am Gebäude, die beispielsweise durch ein Unwetter oder einen Leitungsbruch entstanden sind, muss die Vermieterin oder der Vermieter aufkommen. Ihre beschädigten Gegenstände sind über Ihre Hausratversicherung geschützt. Falls Sie durch eine Unachtsamkeit den Wasserschaden verursachen und dadurch zum Beispiel der Parkettboden in der Mietwohnung ersetzt werden muss, haften Sie selbst. In diesem Fall übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Kosten.

Was zahlt die Hausrat­versicherung, was nicht?

Ihre Hausrat­versicherung zahlt, wenn …

… durch ein Unwetter die Schallplattensammlung im Keller beschädigt wird. (Elementarschaden)


… durch einen Defekt die Waschmaschine Ihre Wohnung unter Wasser setzt und Ihre Möbel beschädigt werden.


… infolge des Wasserschadens Schimmel oder Pilzbefall an Ihren Gegenständen auftreten.


… das Aquarium im Wohnzimmer kaputt geht und dabei weitere Gegenstände Schaden nehmen.


... Wasser durchs Dach eindringt und Ihr Hab und Gut im Estrich beschädigt wird.

Ihre Hausrat­versicherung zahlt nicht, wenn …

… Sie Fenster, Türe oder Dachluke offen lassen und Regen daraufhin Ihre Gegenstände beschädigt.


… der Wasserschaden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt entstanden ist.


… der Wasserschaden durch Baufehler, Absenkung des Bodens oder künstliche Erdbewegungen entsteht.

Was zahlt die Gebäude­versicherung, was nicht?

Die Gebäudeversicherung zahlt, wenn ...

… Schäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände durch Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch entstehen. (Elementarschaden)


… Wasserschäden am Gebäude und allen fest zur Wohnung gehörenden Einrichtungsgegenstände durch einen Rohrbruch entstehen.


… Kosten für die Suche nach dem Leitungsleck, dem Freilegen sowie der Reparatur der defekten Leitung entstehen.


… Aufräumarbeiten sowie Entsorgung und Dekontamination der beschädigten und nicht mehr verwendbaren Bauteile notwendig sind.


... der Schaden zu einem Mietzinsausfall führt.

Ihre Gebäude­versicherung zahlt nicht, wenn …

… der Wasserschaden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt entstanden ist (z. B. undichte Dächer, Mauern oder Fenster).


… der Wasserschaden durch Baufehler, Absenkung des Bodens oder künstliche Erdbewegungen entsteht.


… der Schaden auf normale Abnutzung bei bestimmungsgemässem Gebrauch zurückzuführen ist.

Was tun im Schadenfall?

Auch wenn das Wasser bereits in Ihre Räumlichkeiten eindringt, können Sie noch etwas tun. In erster Linie gilt aber: Gehen Sie keine Risiken ein. Bringen Sie sich und alle im Haus oder in der Wohnung lebenden Personen und Tiere in Sicherheit. So gehen Sie im Schadenfall vor: 

Rufen Sie, falls notwendig, die Feuerwehr (Tel. 118).
1
Pumpen oder schöpfen Sie das Wasser aus den betroffenen Räumen.
2
Machen Sie aussagekräftige Fotos und listen Sie die beschädigten Gegenstände auf. Sammeln Sie alle Belege für angefallene Kosten.
3
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.
4
Nehmen Sie weitergehende Reparaturen nur nach Absprache mit der Versicherung in Angriff.
5

Unsere präventiven Tipps für Sie

Generelle Massnahmen:

  • Halten Sie Ihre Einrichtungen und Anlagen instand.
  • Überprüfen Sie das Dach regelmässig und ersetzen Sie defekte Ziegel.
  • Reinigen Sie Abflussrinnen und Abflüsse regelmässig.

Wenn ein Unwetter droht:

  • Ziehen Sie die Storen hoch (Sonnen- und Lamellenstoren).
  • Schliessen und dichten Sie Türen und Fenster ab.
  • Nehmen Sie ungenutzte elektrische Geräte vom Strom, damit keine Kurzschlüsse entstehen.
  • Falls vorhanden, drehen Sie den Gashahn ab.
  • Bringen Sie Gegenstände, die Ihnen wichtig sind, an einen sicheren Ort.
  • Halten Sie sich nicht in Kellergeschossen auf.

Wir sind für Sie da.

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