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Ins Altersheim: Das ist jetzt wichtig

Das Wichtigste in Kürze
Wenn Eltern oder Grosseltern ins Altersheim ziehen, gibt es einiges zu regeln. Nebst den Versicherungen stellt sich auch die Frage bezüglich der finanziellen Mittel und deren Verwaltung.

Wann ins Altersheim?

In der Schweiz leben immer mehr ältere Menschen. Einige leben nach dem Tod des Partners oder der Partnerin oft mehrere Jahre allein zu Hause und möchten selbstbestimmt in ihren vier Wänden bleiben, solange es ihre Mobilität erlaubt. Dank moderner Notrufmöglichkeiten können sie heute in einem Notfall wie beispielsweise bei einem Sturz rasch um Hilfe rufen. Das gibt ihnen und den Angehörigen Sicherheit.

Überwiegen aber die eingeschränkte Mobilität, die Überforderung durch Haushalt und Garten oder die Mühe mit dem Alleinsein, dann kann es erleichternd sein, in ein Altersheim umzuziehen. An einen Ort, wo immer jemand da ist. Wenn Sie Ihre Eltern oder Grosseltern bei der Planung und beim Umzug ins Altersheim unterstützen, finden Sie hier wertvolle Tipps dazu – und eine Anregung, sich über die eigenen Bedürfnisse von morgen im Klaren zu werden.

Diese Versicherungen bleiben auch im Altersheim wichtig
Ein Heimeintritt bedeutet auch, von vielen liebgewonnenen Dingen Abschied zu nehmen. Der Hausrat muss auf ein paar wenige Möbel und persönliche Sachen reduziert werden. Dies hat Auswirkungen auf die bestehende Hausratversicherung: Reduzieren Sie die Versicherungssumme und prüfen Sie die Zusatzversicherungen. Nützlich bleibt weiterhin der Schutz bei auswärtigem Diebstahl. Mit dem Zusatz «all risks» sind bei Helvetia zudem prothetische Hilfsmittel wie Hörgeräte gegen Beschädigungen und Verlieren versichert.
Ebenfalls wichtig bleibt die Privathaftpflichtversicherung, die nicht nur für Schäden aufkommt, welche jemandem aus Versehen zugefügt werden, sondern für die versicherte Person auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Bei Helvetia gilt der Versicherungsschutz auch bei beschränkter Urteilsfähigkeit – etwa bei einer Demenz.

Betreuungs- und Aufenthaltskosten: Erst geht es an die eigenen Ersparnisse 

Der Schritt ins Altersheim hat auch auf die finanzielle Situation tiefgreifende Auswirkungen. Wie bezahlen, wenn das Renteneinkommen nicht ausreicht, um die monatlichen Rechnungen zu begleichen? Tatsache ist: Bei den Betreuungs- und Aufenthaltskosten geht's erst an die privaten Ersparnisse. Ausweichmöglichkeiten mit Schenkungen oder Erbverträgen bieten nur einen beschränkten Handlungsspielraum – selbst ein verschwenderischer Lebensstil wird sanktioniert. 

Entlastung durch Ergänzungsleistungen

Erst wenn das Vermögen bei Einzelpersonen 100'000 Franken und bei Ehepaaren 200'000 unterschritten hat, können Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden. Selbstbewohnte Liegenschaften werden dabei nicht berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 30'000 Franken für Einzelpersonen und 50'000 Franken für Paare. Zudem wird ein freiwilliger Vermögensverzicht, der zehn Prozent des Gesamtvermögens pro Jahr übersteigt, zum Vermögen gerechnet. Darunter fallen beispielsweise auch Schenkungen oder Erbvorbezüge an Nachkommen.

Pensions- und Vorsorgeplanung berücksichtigt auch Heimaufenthalt
Damit Einkommen und Ersparnisse für einen angemessenen Lebensstandard auch im Altersheim reichen, sollte frühzeitig die Pensions- und Vorsorgeplanung angegangen werden. Kompetente Vorsorgeexpertinnen und -experten können dabei helfen, auch weitere wichtige Aspekte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament sowie Erb- und Eheverträge richtig zu planen und zu erstellen.

Akten aktuell halten, vereinfachen und ordnen 

Akten aktuell halten, vereinfachen und ordnen Zur umsichtigen Vorsorgeplanung gehört weiter, Angehörige oder eine andere Vertrauensperson mit den nötigen Vollmachten auszustatten, ihnen Online-Zugänge bereitzustellen und Verträge und wichtige Dokumente möglichst übersichtlich geordnet aufzubewahren. Unterstützen Sie als Vertrauensperson Ihre Eltern, Grosseltern oder Bekannten dabei. Diese Massnahmen helfen, den Übertritt ins Altersheim möglichst sorgenfrei zu gestalten. 

Rund 3½ Jahre länger zu Hause wohnen - dank Notruflösungen.

Nahezu jede dritte Person über 65 Jahren stürzt einmal jährlich, meistens im eigenen Haushalt. Schnelle Hilfe ist entscheidend. Dank einer Notruflösung wie beispielsweise von SmartLife Care können ältere Personen im Durchschnitt dreieinhalb Jahre länger zu Hause wohnen.

Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Adrian S. (54), Graubünden

Kann die bestehende Versicherung beim Umzug ins Heim gekündigt werden?

Ja, das ist möglich. Anders als bei einem gewöhnlichen Wohnungswechsel, wo der bisherige Vertrag beibehalten wird, bieten die meisten Versicherungen beim Umzug ins Alters- oder Pflegeheim Hand zum vorzeitigen Vertragswechsel. Teils bieten die Heime kostengünstige Pauschallösungen für die wichtigsten Versicherungsbausteine an. Vergleichen Sie aber nebst der Prämie auch die Leistungen mit denjenigen der aktuellen Versicherung.  

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Andy Senn

Kundenberater Vorsorge und Vermögen

Elisabeth M. (59), Basel

Meine Mutter ist pflegebedürftig, mein Vater wohnt weiterhin zu Hause. Was passiert mit den Versicherungen?

Zieht bei einem Paar erst die Partnerin oder der Partner ins Altersheim, kann mit der aktuellen Versicherungsgesellschaft geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz erhalten bleibt oder ob eine zusätzliche Versicherung benötigt wird. 

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Taulant Jusufi

Kundenberater Vorsorge und Vermögen

Sebastian O. (48), Sursee

Müssen Kinder für ihre Eltern die Kosten fürs Altersheim bezahlen, wenn deren Vermögen nicht mehr ausreicht?

Ja, unter gewissen Umständen: Reichen Ersparnisse, Rentenleistungen und die Ergänzungsleistungen nicht aus, können die Kinder oder Enkelkinder zur Unterstützung verpflichtet werden. Gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) besteht diese Pflicht bei einem Einkommen von Alleinstehenden ab 120'000 Franken und bei Ehepaaren ab 180'000 Franken pro Jahr. Beim Vermögen liegt die Schwelle bei 250'000 bzw. 500'000 Franken. Mit unmündigen Kindern erhöhen sich diese Grenzbeträge. 

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Seçkin Müller

Experte Vorsorge und Vermögen