Die 14-jährige Mia* liebt es, mit ihren Freundinnen Federball zu spielen, am liebsten auf dem Pausenplatz der Schule. An diesem Tag hatten sie sich ein kleines Wettspiel ausgedacht: Wer schafft es, den Ball am höchsten in die Luft zu schlagen?
Mit Schwung schleuderte Mia den Ball nach oben und in diesem Moment passierte es: Ein lautes Klirren – und das Fenster zerbrach in Tausende von Glassplittern. Unbemerkt hatte sich ein kleiner Kieselstein am Federball verfangen. Als Mia ihn hochschlug, löste sich der Stein und flog im hohen Bogen davon – direkt gegen die grosse Glasscheibe des Schulgebäudes.
Mia erstarrte. Was war hier gerade passiert?
Vermutlich erstarrten auch ihre Eltern, als sie von der Schule die Offerte für die Reparatur des Fensters erhielten: 46’430.10 Franken. Die Offerte reichten sie zusammen mit dem Beschrieb des Schadenhergangs online übers Schadenformular bei Helvetia als Privathaftpflichtfall ein.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt immer dann zum Zug, wenn versicherte Personen jemand anderem einen Schaden zufügen. Im Schadencenter werden dann mehrere Faktoren geprüft: Kann aufgrund des Beschriebs ein solches Schadenausmass entstehen? Kann die versicherte Person für den Schaden haftbar gemacht werden? Und sind die Kosten – in diesem Fall die Offerte – plausibel?
Über 46’000 Franken für die Reparatur eines Fensters, ausgelöst durchs Federballspielen? Der Mitarbeiter im Schadencenter wusste, dass hier genauere Abklärungen nötig waren – auch zum Schutz der Familie. Denn zu den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung gehört nicht nur die Entschädigung begründeter, sondern auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Er nahm daraufhin telefonisch Kontakt mit Mias Vater auf und erkundigte sich nochmals nach dem genauen Hergang und besprach den Fall mit der Teamleiterin für Fahrzeug- und Privathaftfälle, Tanja Bassdorf, und einem internen Schadeninspektor.
Als Nächstes holten sie die Einschätzung eines externen, unabhängigen Glasspezialisten ein. Dieser prüfte den geschilderten Vorfall und das eingereichte Bild des kaputten Fensters. Sein Befund bestätigte die Beurteilung des internen Schadeninspektors: Der Schadenhergang ist absolut plausibel. Es handle sich um einen sogenannten Spontanbruch von Einscheiben-Sicherheitsglas.
«Ein kleiner Kieselstein reicht, um ein vorgespanntes Glas wie dieses zum Bersten zu bringen. Es braucht nur eine genügend grosse kinetische Energie und eine etwas ungünstige Geometrie, damit das Glas vollflächig in kleine Stücke zerspringt.»
Auch die Offerte für das neue Fenster – ein grosses Sicherheitsglas samt Aus- und Einbau – wurde vom Experten überprüft. Der Betrag von CHF 46’430.10 war plausibel. Mit diesen Informationen konnte Helvetia die Übernahme der Kosten bestätigen.
«Wir wollen einerseits ausschliessen, dass unsere Versicherungsnehmenden missbräuchlich haftbar gemacht werden. Andererseits gehen wir sorgfältig mit unseren Mitteln um», erklärt Tanja Bassdorf, Teamleiterin für Fahrzeug- und Privathaftfälle bei Helvetia.
Mia und ihre Eltern waren erleichtert. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Familie, den Mitarbeitenden des Helvetia Schadencenters sowie dem externen Experten konnte der Schadenfall schon bald abgeschlossen werden.
«Es ist uns wichtig, einen Fall wie diesen sorgfältig abzuklären. Rückfragen gehören dazu – auch zum Schutz unserer Versicherten. Dank der genauen Angaben des Vaters konnten wir den Fall mit dem unabhängigen Experten nachvollziehen. Das ist Teamarbeit. Wir sind froh für Mia und ihre Eltern, dass Helvetia ihnen diese Rechnung abnehmen konnte.»