28. Januar 2020, Text: Esin Ezer, Foto: unsplash
Ob mobiles Arbeiten oder Binge-Watching der Lieblingsserie – Laptops sind heute omnipräsent. Einmal aufklappen, sich anmelden und schon steht einem die (online) Welt vor der Nase. Doch eine falsche Bewegung genügt, um allem ein Strich durch die Rechnung zu machen. Liegt das Notebook einmal auf dem Boden, kann das ärgerliche Konsequenzen haben. Ob die Hausratversicherung bei solch einem Malheur den Schaden übernimmt?
Fällt Ihr Laptop versehentlich aus Ihrer Tasche auf den Boden, deckt die Zusatzversicherung Hausrat «all risks» die entstandenen Kosten. Und nicht nur das: auch Handys und Tablets sind mitversichert. Ohne diesen Zusatz ist Ihr Notebook in der Hausratversicherung lediglich vor Einbruchdiebstahl oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Überschwemmung etc. geschützt.
Richten Sie aus Versehen einen Schaden am Laptop eines Freundes an, kommt die Privathaftpflichtversicherung für diesen auf. Anspruch besteht auf den Zeitwert. Aber Achtung: Wer eine Mehrpersonenhaushalt-Police mit den WG-Bewohnern besitzt, muss die Deckung eines Schadens über diese überprüfen lassen. Nur wenn alle Mitbewohner eine eigene Police besitzen, ist ein entsprechender Schaden über Ihre Privathaftpflicht versichert.
Ihr Laptop ist nicht mehr in Ihrer Tasche? Die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» übernimmt die entstandenen Kosten bei einem Diebstahl ausserhalb der vier Wände. Versichert sind Trickdiebstähle, Taschendiebstähle sowie Gelegenheitsdiebstähle. Die Vergütung erfolgt zum Neuwert. Bei einer nachgewiesenen Übernachtung auswärts (z.B. Ferien) wird die vereinbarte Versicherungssumme sogar verdoppelt.