Wir sind Teil der Helvetia Baloise Gruppe.

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Für viele liegt das Glück auf dem Rücken der Pferde. Als Reiterin oder Reiter eines fremden Pferdes, beispielsweise bei einer Reitbeteiligung oder wenn Sie Reitstunden nehmen, empfiehlt sich eine entsprechende Zusatzversicherung in der Privathaftpflicht. Falls etwas passieren sollte, schützt sie Sie vor den daraus entstandenen Kosten.

Warum ist eine Versicherung für Reiter von fremden Pferden sinnvoll?

Reiten gehört zu den Risikosportarten, denn Pferde können unberechenbar und schreckhaft sein. Jährlich gibt es mehrere tausend Reitunfälle. Dabei können Sie, das geliehene Pferd oder weitere Personen oder Tiere verletzt werden. Während die allgemeine Privathaftpflichtversicherung bei einem Unfall Schäden an anderen Personen, Tieren oder Gegenständen abdeckt, reicht sie für die entstehenden Kosten am verletzten Pferd und der Ausrüstung nicht aus. Damit nicht Sie als Reiterin oder Reiter für diese Kosten aufkommen müssen, gibt es die Privathaftpflicht-Zusatzversicherung «Mieter, Entlehner und Reitschüler fremder Pferde».

Für wen eignet sich diese Versicherung?

Ob als Reitschülerin, bei einer Reitbeteiligung oder bei vorübergehend gehaltenen Pflegepferden – die Zusatzversicherung lohnt sich für alle Reiterinnen und Reiter, die ein fremdes Pferd reiten. Unter «fremde Pferde» versteht die Versicherung geliehene, gemietete, vorübergehend gehaltene oder im Auftrag gerittene Pferde.

Ohne Kleingedrucktes: Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?

Wenn Sie mit einem fremden Pferd einen Unfall haben, zahlt Helvetia …

… die Tierarztkosten.


… die Entschädigung an den Besitzer, wenn das Pferd stirbt oder an Wert verliert.


… die Kosten für beschädigte Reit- und Fahrausrüstung.


… die Entschädigung für nachgewiesenen Ertragsausfall des Pferdebesitzers.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn ...

… sich das geliehene Pferd bei der Teilnahme an Pferderennen, Springkonkurrenzen oder Fahrwettbewerben verletzt.


… sich das Pferd für mehr als vier Monate in Ihrer Obhut befindet.


... wenn Sie ungerechtfertigt haftbar gemacht werden.

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