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Diebstahl: Ist die Hausratversicherung zuständig?

28.11.2025 | Loïc Keiflin
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Bei Einbruch, Raub oder verschwundenem Gepäck springt oft die Hausratversicherung ein.
Die Absicherung gegen Diebstahl ist in der Hausratversicherung inbegriffen.
Es gibt mehrere Arten von Diebstahl. Teilweise benötigen Sie einen Zusatzbaustein.
Das betrifft insbesondere den einfachen Diebstahl auswärts.

Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung einen Diebstahl ab. Es gibt allerdings ein paar Spezialfälle, die Sie zusätzlich absichern können. Entscheidend ist, wie sich der Diebstahl genau zugetragen hat. Im Folgenden lernen Sie die unterschiedlichen Fälle kennen und erfahren, wann die Versicherung einspringt.

Zusammenfassung
  • Arten von Diebstahl: Bei einem Einbruchdiebstahl ist jemand gewaltsam in Ihre Wohnung eingedrungen. Von einer Beraubung spricht man, wenn Ihnen unter Gewaltanwendung oder Drohung etwas weggenommen wird. Beim einfachen Diebstahl wird nichts gewaltsam entwendet. Hier unterscheidet man zwischen einfachem Diebstahl zu Hause und auswärts.
  • Deckung durch Hausratversicherung: Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Einrichtungsgegenstände, sondern auch Ihr Fahrrad und sogar Ihre Haustiere. Darüber hinaus übernimmt sie bei einem Diebstahlversuch oder Einbruchdiebstahl die Kosten für Reparaturen, eine professionelle Wohnungsreinigung oder einen Umzug.
  • Weitere nützliche Deckungen bei Diebstahl sind der „einfache Diebstahl auswärts” und der Schutz bei Grobfahrlässigkeit. Letzterer greift beispielsweise, wenn die Haustür während Ihrer Abwesenheit nicht abgeschlossen war. Wenn Sie teuren Schmuck, Musikinstrumente oder Kunstwerke besitzen, sollten Sie ausserdem den Abschluss einer Wertsachenversicherung in Betracht ziehen.

Diebstahl von Hausrat: die unterschiedlichen Definitionen

Für das Verständnis der Versicherungsleistung ist es wichtig, dass Sie die unterschiedlichen Arten von Diebstahl auseinanderhalten können. Das sind:

  • Einbruchdiebstahl
  • Beraubung
  • einfacher Diebstahl

Einbruchdiebstahl

Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl, wenn sich jemand gewaltsam Zugang zu Ihren Wohnräumen verschafft und dort Ihr Eigentum entwendet. Der Begriff «gewaltsam» bedeutet zum Beispiel, dass dabei die Tür aufgebrochen oder ein Fenster eingeschlagen wurde.

Als Einbruchdiebstahl zählt auch, wenn jemand in Ihre Ferienwohnung oder Ihr Hotelzimmer eindringt. 

Ein solcher Diebstahl ist mit der Hausratversicherung abgedeckt.

Beraubung

Beraubung geht mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegenüber einer Person einher. Bedroht Sie beispielsweise jemand mit einem Messer und fordert Sie auf, Ihr Handy herauszugeben, handelt es sich dabei um eine Beraubung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich in Ihrer eigenen Wohnung oder ausserhalb befinden. Auch wenn Sie jemand an Ihrer Wohnungstür bedroht, spricht man von einer Beraubung und nicht von einem Einbruchdiebstahl.

Ein Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge von Unfall, Ohnmacht oder Tod fällt ebenfalls unter Beraubung.

Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl im Falle von Beraubung.

Einfacher Diebstahl

Ein Diebstahl gilt als «einfach», wenn die Diebin bzw. der Dieb keine Gewalt anwenden und kein Hindernis überwinden musste, um Ihren Hausrat zu stehlen und somit weder ein Einbruchdiebstahl noch eine Beraubung vorliegt. Es wird zwischen einfachem Diebstahl von Hausrat innerhalb und ausserhalb der Wohnräume unterschieden.

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Schützen Sie sich vor hohen Kosten bei Diebstahl – mit der Hausratversicherung von Helvetia.

Was genau zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Vielleicht scheint eine Hausratversicherung Ihnen nicht sinnvoll, da Sie kaum Wertgegenstände zu Hause haben. Doch der Versicherungsschutz umfasst nicht nur Einrichtungsgegenstände, sondern auch Ihr Velo und sogar Ihre Haustiere. Darüber hinaus ersetzt eine Hausratversicherung mehr als nur die Kosten für entwendete Gegenstände. Sie übernimmt beispielsweise auch die Kosten für allfällige Reparaturen, welche durch einen Diebstahlversuch oder bei einem Einbruchdiebstahl anfallen.

Viele Menschen fühlen sich ausserdem nach einem Einbruch sehr unwohl. Auch hier hilft die Hausratversicherung weiter, etwa mit einer professionellen Reinigung der Wohnung – oder sogar, indem sie die Kosten für einen Umzug übernimmt, weil Sie sich in der Wohnung nach einem Einbruchdiebstahl nicht mehr sicher fühlen. Die Kosten für eine psychologische Betreuung nach Einbruchdiebstahl oder Beraubung können ebenfalls übernommen werden. Zudem beteiligt sich Helvetia nach einem versicherten Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschaden an den Kosten für die Installation von Sicherheitseinrichtungen.

Weitere nützliche Versicherungen und Zusatzbausteine bei Diebstahl

Wenn Sie grob fahrlässig zu einem Diebstahl beigetragen haben – etwa, weil Sie die Haustüre offengelassen haben, während Sie Ihre Einkäufe erledigt haben –, dann kann Ihre Hausratversicherung die Versicherungsleistungen kürzen. Mit einer Absicherung bei grober Fahrlässigkeit schützen Sie sich auch in solchen Fällen. Bei Helvetia ist hier der Sicherheitsbaustein Sorglos relevant.

Die Hausratversicherung umfasst nicht den Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Hier benötigen Sie stattdessen eine Teilkaskoversicherung für Ihr Auto.

Besonders wertvolle Gegenstände können Sie bei Helvetia zusätzlich versichern. Dafür gibt es die Wertsachenversicherung. Sie eignet sich zum Beispiel für teuren Schmuck, Pelze, hochwertige Musikinstrumente oder Bilder.

Sie sind noch keine 30 Jahre alt? Dann profitieren Sie von Spezialkonditionen mit der Haushaltsversicherung younGo. Sie kombiniert die übliche Hausratversicherung mit der ebenfalls sehr wichtigen Haftpflichtversicherung. Erhältlich ist die Haushaltsversicherung aber auch für ältere Personen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Diebstahl