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Hausrat- und Gebäudeversicherung – Das sind die Unterschiede

27.11.2025 | Loïc Keiflin
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Was ist der Unterschied zwischen einer Haushalts- und einer Gebäudeversicherung? Welche Schäden sind wo gedeckt und kann es unter Umständen zu Überschneidungen kommen? Hier finden Sie die Antworten.
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Zusammenfassung
  • Hausratversicherung: Die Versicherung deckt Schäden von Gegenständen ab, die zum Hausrat gehören. Das heisst, alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können.
  • Gebäudeversicherung: Deckung von Schäden am Gebäude, zum Beispiel am Eigenheim.
  • Gemeinsamkeiten: Beide versichern ähnliche Risiken, zum Beispiel Feuer- und Elementarereignisse, Erdbeben, Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden. Bei der Gebäudeversicherung geht es um Schäden am Gebäude, bei der Hausratversicherung um Schäden am Hausrat.
  • Überschneidungen: Die Versicherungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Beratung ist daher sinnvoll. Beispiele für Überschneidungen sind die Gebäudehaftpflicht, Diebstahl und Glasbruch.

Die Unterschiede

Ganz kurz gesagt sind in der Hausratversicherung alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Die Gebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Eigenheim, also am Gebäude selbst, inklusive fest angebauter Teile wie der Dachrinnen oder der Einbauküche.

Die Überschneidungen

Keine Regel ohne Ausnahme: Gewisse Gefahren können in beiden Versicherungen versichert sein. Am besten lassen Sie sich von uns persönlich beraten, damit wir Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen können.

Gebäudehaftpflicht

Bei den meisten Versicherern kann die Gebäudehaftpflicht in die Privathaftpflichtdeckung integriert werden. Bei der Baloise ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie maximal drei Wohnungen enthält, nur für private Zwecke genutzt und mindestens eine Wohnung davon auch selbst bewohnt wird. In diesem Fall ist die Gebäudehaftpflicht bei uns in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert und Sie müssen diese nicht noch separat über die Gebäudeversicherung abschliessen.

Sachversicherung: Diebstahl

Bei einem Einbruchdiebstahl oder -versuch ist die Beschädigung am Gebäude über die Gebäudeversicherung gedeckt, aber auch über den Hausrat mitversichert. Bei Letzterem kommt es allerdings auf die Versicherungssumme an – denn bei einem sehr kleinen Hausrat kann es zu einer Unterdeckung kommen. Deshalb empfehlen wir hier grundsätzlich die Gebäudeversicherung. Am besten stimmen Sie die für Sie optimale Lösung mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater ab.

Sachversicherung: Glasbruch

Im Rahmen der Hausratdeckung kann das Gebäudeglas ebenfalls mitversichert werden, muss aber nicht. Dadurch würden auch Schäden an Gebäudeverglasungen, wie zum Beispiel an sanitären Einrichtungen (Lavabos, Badewannen) oder auch Glaskeramikkochfeldern, mitversichert. Da diese Sachen unter die Kategorie «fest mit dem Gebäude verbaut» gehören, sind sie aber auch in der Gebäudeversicherung über die Deckung «Gebäudeglas» versichert.

«Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns persönlich beraten, damit wir Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen können.»

Beispiele Sachschäden: Welche Versicherung zahlt?

Beispiele Haftpflichtschäden: Welche Versicherung zahlt?

Ihr Versicherungsschutz für Eigenheim und Hausrat

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu wählen