Von einem Einbruchdiebstahl spricht man, wenn sich jemand gewaltsam Zugang in ein Gebäude oder in einen Raum verschafft hat und Sachen stiehlt. Ebenfalls von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn mit dem richtigen Schlüssel oder Code aufgeschlossen wird, sofern sich die Täterschaft diese durch einen Einbruchdiebstahl angeeignet hat. Kann die Täterschaft ohne Gewaltanwendung eindringen (z.B. durch offene Türen oder Fenster), handelt es sich um einen Einschleichdiebstahl.
Eine Einbruchversicherung ist in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen. Ihr gesamter Hausrat ist zum Neuwert versichert. Das bedeutet: Das ist der Betrag, den es kostet, die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände heute neu und in vergleichbarer Qualität wieder zu kaufen.
Zum Hausrat zählen alle beweglichen privaten Gegenstände, die Sie zum Wohnen und für Ihre Freizeit nutzen – zum Beispiel Möbel, Kleider oder Unterhaltungselektronik.
Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Uhren ist je nach Wert eine Zusatzdeckung oder eine separate Wertsachenversicherung erforderlich.
Beim Abschluss einer Hausratversicherung wird die Höhe der Versicherungssumme festgelegt. Diese richtet sich nach dem Wert Ihres Hausrates. Nutzen Sie zur Ermittlung der Summe den Versicherungssumme-Rechner oder lassen Sie sich beraten. Denken Sie daran, dass nach grösseren Anschaffungen die Versicherungssumme angepasst werden muss. Denn liegt sie unterhalb des Wiederbeschaffungswerts, kann die Leistung der Versicherung im Schadenfall entsprechend gekürzt werden.
Vermeiden Sie gekippte Fenster und schliessen Sie die Tür immer ab, auch wenn Sie nur kurz das Haus oder die Wohnung verlassen. Mehrpunktverriegelungen für Türen und zusätzliche Sicherungen mindern die Einbruchgefahr. Bewegungsmelder mit starkem Licht oder eine Zeitschaltuhr im Inneren des Gebäudes helfen ebenfalls als Einbruchschutz. Bitten Sie bei längerer Abwesenheit eine Vertrauensperson, Ihren Briefkasten regelmässig zu leeren und die Storen gelegentlich hochzuziehen und herunterzulassen. Achten Sie darauf, in den sozialen Medien nicht zu offensichtlich über Ihre Abwesenheit zu informieren.
Alarmanlagen bieten zusätzlichen Schutz. Das Risiko für Einbrecherinnen und Einbrecher, entdeckt zu werden, wird durch ihre Meldewirkung wesentlich erhöht. Lassen Sie sich bei der Installation einer Alarmanlage von Unternehmen beraten, die darauf spezialisiert sind.
Von Überwachungskameras lassen sich Kriminelle weniger abschrecken, da sie auf den Bildern nur selten identifizierbar sind. Somit gelten Kameras kaum als wirksamer Einbruchschutz.