Es gibt wertvolle Dinge, die haben «nur» ihren Preis. Und es gibt wertvolle Dinge, die hat man liebgewonnen: Sie haben eine persönliche Bedeutung. Zum Beispiel ein kostbares Geschenk, ein sorgfältig aufbewahrtes Familienerbstück oder ein hochwertiges Musikinstrument. Leider kann man den emotionalen Wert nicht ersetzen, wenn die Stücke gestohlen oder durch einen Brand beschädigt werden. Immerhin lässt sich der finanzielle Verlust mit der passenden Versicherung begrenzen.
Um Wertsachen zu versichern, gibt es zwei Möglichkeiten: eine separate Wertsachenversicherung abschliessen oder in der Hausratversicherung mitversichern.
Hochwertiger Schmuck, Luxusuhren oder Musikinstrumente? Mit der Wertsachenversicherung können Luxusgüter abgesichert werden. Sie lohnt sich für Wertgegenstände ab einem Einzelwert von CHF 5'000. Aber auch Gegenstände mit niedrigerem Einzel- bzw. Gesamtwert lassen sich mit der Wertsachenversicherung schützen.
In einer solchen Versicherung sind die darin bezeichneten Wertsachen einzeln mit ihrem Wert enthalten. Nach dem Abschluss sind die Gegenstände vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder sonstigem Verlust geschützt. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur zu Hause. Denn es wäre ja geradezu schade um den schönen Schmuck oder die elegante Uhr, wenn diese nur daheim in einem sicheren Versteck aufgehoben würden, anstatt sie zu besonderen Anlässen zu tragen.
Wertgegenstände mit einem geringeren Einzelwert als CHF 5'000 können mit dem Zusatz «besondere Wertgegenstände» auch über die Hausratversicherung versichert werden. Mit dieser Zusatzleistung besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Wertgegenstände gleichzeitig zu versichern, solange diese einen Gesamtwert von CHF 30'000 nicht übersteigen.
Aus Sicht der Versicherung ist es wichtig, die Wertsachen mit Quittungen, Zertifikaten, Fotos und allenfalls Expertisen zu dokumentieren. Die edlen Stücke sollten zudem regelmässig und fachmännisch gepflegt werden. Bei Instrumenten ist zum Beispiel wichtig, dass sie regelmässig gebraucht und gespielt werden. Wertgegenstände wie Uhren oder Kunst sollten möglichst unbeschädigt bleiben. In speziellen Fällen ist ein Tresor nicht nur ratsam, sondern sogar vorgeschrieben, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.