Die Pensionierung markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Sie erfordert jedoch eine frühzeitige Planung. Erfahren Sie, wie sich der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung auf Ihre Altersleistungen und Ihren gewohnten Lebensstandard auswirkt.
In unseren Ratgebern erfahren Sie, wie unser Vorsorgesystem funktioniert und wie sich Ihre Altersleistungen daraus zusammensetzen: «3-Säulen-System: Schweizer Altersvorsorge im Überblick» und «Wie viel Geld habe ich nach der Pensionierung?».
💡 Gut zu wissen: Stellen Sie laufend sicher, dass Sie Ihre AHV-Beiträge in jedem Jahr lückenlos bezahlt haben. Das betrifft vor allem Leute, die für längere Zeit im Ausland lebten, Studentinnen und Studenten oder Frauen, die aufgrund der Carearbeit nicht erwerbstätig sind. Selbst ein einziges fehlendes Beitragsjahr hat eine Kürzung Ihrer AHV-Rente zur Folge. Vorsorgelücken können bis zu fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Mit einem kostenlosen Auszug aus Ihrem persönlichen AHV-Konto können Sie allfällige Beitragslücken aufspüren. Eine verheiratete Person hat den Vorteil, dass für sie keine Beitragslücken entstehen können, sofern die Partnerin oder der Partner mindestens den doppelten Mindestbetrag pro Jahr an die AHV leistet.
Sie können den Zeitpunkt Ihrer Pension frei wählen. Ihre Entscheidung zieht jedoch bestimmte finanzielle Konsequenzen nach sich. Eine gut durchdachte Planung kann finanzielle Freiheit im Ruhestand bedeuten, während eine voreilige Entscheidung möglicherweise zu finanziellen Einschränkungen führt. Die Wahl sollte daher gut überlegt sein. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Faktoren Sie bei den drei Säulen berücksichtigen sollten, um den richtigen Zeitpunkt für sich selbst zu bestimmen.
Rentenbezug der 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Melden Sie sich 3 bis 6 Monate vor dem Erreichen Ihres ordentlichen Pensionsalters bei der AHV-Ausgleichskasse an. Ohne Anmeldung erhalten Sie keine Rente von der AHV. Füllen Sie dafür das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» aus. Lesen Sie die Informationen genau durch und befolgen Sie die Anweisungen. Sie benötigen dafür einen Computer mit Internetverbindung sowie einen Scanner oder Drucker.
Mit dem ESCAL-Rechner können Sie die Höhe Ihrer AHV-Rente unverbindlich schätzen.
Auch für die Rente der 2. Säule sollten Sie sich einige Monate vor Ihrem ordentlichen Rentenalter bei Ihrer Pensionskasse melden, um über die nächsten Schritte informiert zu werden. Falls Sie nicht wissen, welche Pensionskasse Ihre Auszahlung verwaltet, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Ihr Geld aus der 2. Säule können Sie:
Ob Rente, Kapitalbezug oder eine Mischform – es gibt kein Richtig oder Falsch. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und ist auf Ihre persönliche Situation abzustimmen. Zentrale Faktoren bei der Entscheidung sind Risikobereitschaft, Familiensituation, Wohnverhältnisse und Ihre gesundheitliche Situation. Einen ersten Überblick verschaffen Ihnen unsere Ratgeber «Umwandlungssatz verstehen: Einfluss auf die Rente aus der 2. Säule» und «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen? Entscheidungshilfe». Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dieser Entscheidung und konsultieren Sie allenfalls eine Expertin oder einen Experten.
Falls Sie freiwillig in ein oder mehrere Konten oder Fonds der Säule 3a oder 3b eingezahlt haben, können Sie die entsprechende(n) Bank(en) kontaktieren. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen informieren, damit Sie Ihr Geld erhalten.
💡Tipp: Wenn Sie mehrere 3a-Konten besitzen, beziehen Sie am besten nicht die Gelder von allen gleichzeitig. Aufgrund der Steuerprogression bezahlen Sie unter Umständen deutlich mehr Steuern. Sinnvoller ist eine gestaffelte Auszahlung während mehrerer Jahre. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Bezug der Säule 3a: Wann und wie Sie am meisten profitieren».
Sie können nach Belieben aufhören zu arbeiten. Doch das berechtigt Sie nicht automatisch dazu, Ihre Altersrente zu beziehen. Nachfolgend erklären wir, ab wann Sie Ihr Geld aus den drei Säulen frühestens beziehen können. Alle weiteren Details finden Sie in unserem Ratgeber «Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative».
Ihre AHV-Rente können Sie frühestens zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen. Damit einher geht aber eine lebenslange AHV-Rentenkürzung, weil Sie länger eine AHV-Rente beziehen werden als Menschen mit gleichem Jahrgang, die bis zur ordentlichen Pensionierung weiterarbeiten.
Wenn Sie sich mindestens ein Jahr früher pensionieren lassen, beträgt die lebenslängliche AHV-Kürzung 6,8%. Wenn Sie die AHV-Rente zwei Jahre vor Ihrem ordentlichen Referenzalter auszahlen lassen, wird Ihre Rente lebenslänglich um 13,6% gekürzt.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie sich nicht 100% frühpensionieren lassen, sondern nur einen Teil Ihrer Rente (20% bis 80%) vorbeziehen.
💡Gut zu wissen: Wenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Frühpensionierung. Sie sind bereits informiert und möchten sich für die Frühpensionierung anmelden? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Melden Sie sich rund drei bis sechs Monate vor Ihrem ersten AHV-Rentenbezug bei der AHV, damit Sie Ihr Geld rechtzeitig erhalten.
Beim Rentenbezug der 2. Säule kommt es ganz auf die Regelung Ihrer Pensionskasse an, ob sie einen Bezug vor dem Referenzalter zulässt. Einige Vorsorgeeinrichtungen bieten die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab dem 58. Lebensjahr an, andere lassen keinen Vorbezug zu.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pensionskasse an, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorbezug möglich ist. Je nach Pensionskassenreglement müssen Sie den Vorbezug einige Tage oder im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre im Voraus anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die einzuhaltenden Fristen.
Wenn Sie freiwillig in die 3. Säule eingezahlt haben, können Sie dieses Vermögen frühestens fünf Jahre vor Ihrem ordentlichen Rentenalter beziehen. Auch hier empfiehlt es sich, einige Jahre vor dem gewünschten Bezug Kontakt mit Ihrer Bank oder Ihren Banken aufzunehmen, um die Bedingungen des Bezugs zu besprechen.
💡Tipp: Es ist sehr sinnvoll, mehrere 3.-Säule-Konten zu haben, um Ihr Guthaben aus der privaten Vorsorge gestaffelt über mehrere Steuerjahre zu beziehen. So sparen Sie Steuern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Bezug der Säule 3a: Wann und wie Sie am meisten profitieren».
Nach dem Referenzalter haben Sie verschiedene Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand. Die folgenden Zahlenbeispiele gelten für Einzelpersonen.
💡Gut zu wissen: Wenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen.
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Teilpensionierung.
Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und was eine Teilpensionierung für Sie konkret bedeutet. Wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben möchten, müssen Sie sie um mindestens 12 Monate aufschieben, um von einer Rentenerhöhung zu profitieren.
Ob Sie die BVG-Rente später beziehen können, bestimmt das Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebenden. Meistens wird sie ab dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt ausbezahlt. Einige erlauben aber auch eine Aufschiebung um fünf Jahre, sofern Sie weiterarbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse.
Sollten Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, den Bezug der 3. Säule um bis zu fünf Jahre zu verschieben. Grundsätzlich wird sie mit dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt.
Detaillierte Auskunft über die Höhe und den Bezug des von Ihnen angesparten Kapitals erhalten Sie bei Ihrer privaten Vorsorgeeinrichtung bzw. bei Ihren privaten Vorsorgeeinrichtungen.
Sie sollten in jedem Fall ein Budget machen und Ihre Kosten aufstellen, damit Sie einen Überblick darüber haben, wie viel Geld Sie nach der Pensionierung brauchen.
Fixe Kosten
Variable Kosten
Am besten benutzen Sie unser Formular «Finanzplanung und Vorsorge» für die Aufstellung Ihres Budgets. Wenn Sie wissen, wie viel Geld Sie nach Ihrer Pensionierung ungefähr benötigen, haben Sie den ersten Schritt in der Pensionsplanung geschafft.