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  • Umwandlungssatz verstehen: Einfluss auf die Rente aus der 2. Säule

    01.01.2025
    Der Umwandlungssatz hat grossen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente aus der beruflichen Vorsorge. Darum erfahren Sie hier:
f4w-umwandlungssatz

Umwandlungssatz verstehen: Einfluss auf die Rente aus der 2. Säule

01.01.2025
f4w-umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz hat grossen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente aus der beruflichen Vorsorge. Darum erfahren Sie hier:
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Welche Umwandlungssätze gibt es?
Wie beeinflussen Sie die Höhe Ihrer BVG-Rente?
Beispiele & Grafiken erklären alles einfach und verständlich

Die Höhe deiner Rente aus der beruflichen Vorsorge hängt unter anderem vom Umwandlungssatz ab. Je nach Pensionskasse kommen bei der Bestimmung deiner Rente aus der 2. Säule unterschiedliche Ansätze zur Anwendung. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie anhand einfacher Zahlenbeispiele.

Berechnung der BVG-Renten-Höhe

Wenn Sie Ihr Pensionsalter erreichen, haben Sie die Wahl. Sie können Ihr Vorsorgeguthaben auf drei Arten beziehen:

  1. als einmaligen Kapitalbezug (mind. 25%)
  2. als lebenslange Rente
  3. oder als Mischform der beiden Varianten

Ein einfaches Beispiel zeigt, was es konkret bedeutet, wenn Sie sich für die Altersrente entscheiden. Ihr angespartes Kapital wird mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Rente aus der 2. Säule. Nehmen wir an, Sie haben ein Altersguthaben von CHF 400'000 angespart, und der Umwandlungssatz ist 6,8 Prozent. In diesem Fall erhalten Sie eine Altersrente von CHF 27'200 pro Jahr (Altersguthaben × Umwandlungssatz = CHF 400'000 × 6,8%).

Verschiedene Arten des Umwandlungssatzes

Es gibt aber nicht nur einen Umwandlungssatz. Dazu müssen Sie wissen, dass die berufliche Vorsorge zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Altersguthaben unterscheidet. Es gibt das BVG-Obligatorium und das BVG-Überobligatorium. Werden beide Guthaben getrennt betrachtet, kommt der gesplittete Umwandlungssatz zum Tragen. Werden beide Guthaben zusammengerechnet und in eine Rente umgewandelt, gilt der umhüllende Umwandlungssatz.

Im obligatorischen Teil Ihrer beruflichen Vorsorge ist der Umwandlungssatz gesetzlich vorgeschrieben und gilt als Mindestumwandlungssatz. Wie oben erläutert, beträgt er 6,8 Prozent und ist seit 2014 unverändert. In deinem Pensionskassenausweis wird der obligatorische Teil Ihrer beruflichen Vorsorge oft als «Altersguthaben gemäss BVG» ausgewiesen. Wo Sie diesen Betrag in deinem PK-Ausweis finden, erklären wir dir im Detail in unserem Blog-Beitrag «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».

Im überobligatorischen Teil kann Ihre Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst festlegen. Man spricht von einem gesplitteten Umwandlungssatz, wenn der obligatorische und der überobligatorische Teil getrennt betrachtet und die Renten auch getrennt berechnet werden.

Unser Beispiel zeigt zwei Dinge: Einerseits erhält Laura mit dem umhüllenden Umwandlungssatz eine um CHF 3'400 geringere Rente pro Jahr als in unserem ersten Beispiel mit dem gesplitteten Umwandlungssatz. Andererseits wendet die Pensionskasse einen geringeren Umwandlungssatz (5,5%) an, als das Gesetz mit dem Mindestumwandlungssatz (6,8%) vorgibt. Dies ist jedoch erlaubt. Allerdings nur unter einer Bedingung: Niemand darf weniger als die gesetzliche Minimalrente erhalten. Die Minimalrente berechnet sich aus dem obligatorischen Teil (BVG-Obligatorium), der mit dem Mindestumwandlungssatz multipliziert wird. In unserem Beispiel sieht das so aus:

  • Minimalrente: 
    CHF 300'000 (BVG-Obligatorium) × 6,8% = CHF 20'400
  • Rente mit umhüllendem Umwandlungssatz:
    CHF 400'000 (BVG-Obligatorium + Überobligatorium) × 5,5% = CHF 22'000
  • Rente mit gesplittetem Umwandlungssatz: 
    CHF 300'000 (BVG-Obligatorium) × 6,8% + CHF 100'000 (BVG-Überobligatorium) × 5,0% = CHF 20'400 + CHF 5'000 = CHF 25'400

Da die jährliche Altersrente mit dem umhüllenden Umwandlungssatz in unserem Beispiel um CHF 1'600 höher ist als die Minimalrente, ist dieser geringere Umwandlungssatz von 5,5% zulässig.

Was beeinflusst den Umwandlungssatz?

Wenn Sie sich bei deiner Pensionierung für die Rente aus deiner beruflichen Vorsorge entscheidest, erhalten Sie sie lebenslang. Egal, wie lange Sie noch leben. Die Pensionskasse berücksichtigt folgende Faktoren, die einen Einfluss auf deine berufliche Vorsorge haben:

  • Lebenserwartung: Je länger Sie leben, desto länger muss dir deine Pensionskasse deine Rente auszahlen. Als die 2. Säule 1985 in der Schweiz eingeführt wurde, lag die Lebenserwartung der Frauen bei gut 80 Jahren. Männer, die in diesem Jahr zur Welt kamen, erreichten im Durchschnitt ein Alter von 73,5 Jahren. Seither ist die Lebenserwartung deutlich gestiegen. Im Jahr 2023 lag sie für Frauen und Männer bei 85,8 respektive 82,2 Jahren. Das geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hervor.
  • Leistungen für Hinterbliebene: Stirbt eine Bezügerin oder ein Bezüger einer BVG-Rente, erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente respektive eine Witwerrente. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann: 

                    •    für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss

                    •    das 45. Altersjahr erreicht hat und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat.                            

Das Gleiche gilt für eingetragene Partner. Ob Paare im Konkubinat Anspruch haben, hängt vom Reglement der Pensionskasse ab. Kinder erhalten eine Waisenrente bis zu ihrem 18. Geburtstag oder bis zum Alter von 25 Jahren, wenn sie in Ausbildung sind.

  • Technischer Zinssatz: Schliesslich beeinflusst auch der Anlageerfolg der Pensionskasse, wie gut Ihre Rente finanziert ist. Hier kommt der sogenannte technische Zinssatz ins Spiel. Er drückt – vereinfacht gesagt – aus, wie hoch die Rendite auf demjenigen Teil deines angesparten Kapitals ist, den Sie noch nicht als Rente bezogen haben. Nehmen wir an, Sie haben bis zu deiner Pensionierung CHF 400'000 Altersguthaben in der 2. Säule angespart und entscheiden sich für die lebenslange Altersrente. Jeden Monat erhalten Sie einen Teil davon als Rente. Den Rest legt die Pensionskasse risikoarm an und erwartet eine langfristige Rendite. Wie hoch diese ist, sagt dir der technische Zinssatz. Wenn die Pensionskasse einen hohen technischen Zinssatz hat, müssen Sie genau hinschauen. Dann geht sie allenfalls ein höheres Anlagerisiko ein. Was Sie sonst noch bei deiner Pensionskasse beachten solltenund wie Sie beurteilen, ob Sie eine gute PK haben, erfahren Sie in unserem Blog «Gute Pensionskasse: Wie beurteile ich das?».
BVG-Reform
Die Veränderung der wichtigsten Kennzahlen der 2. Säule zeigt, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Einführung der beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 verändert haben. Wir leben im Durchschnitt deutlich länger. Im Gegenzug wurden die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung der BVG-Guthaben und der Mindestumwandlungssatz schrittweise gesenkt.
  1985 2014 2017 2024
Mindestumwandlungssatz der PK 7,2% 6,8% 6,8% 6,8%
Vorgeschriebene Mindestverzinsung 4% 1,75% 1% 1,25%
Lebenserwartung Frauen/ Männer (Jahre) 80,2/73,5 85,2/81 85,4/81,4 85,8/82,2
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