Seit dem Jahr 2005 gibt es hierzulande die Zweiphasenausbildung in Verbindung mit dem Führerausweis auf Probe. Das bedeutet: Wer die theoretische und praktische Prüfung besteht, erhält zunächst für drei Jahre einen Führerausweis auf Probe (FAP). Innerhalb des ersten Probejahres muss obligatorisch ein Weiterbildungskurs absolviert werden. Dieser nennt sich seit 2020 «WAB 2.0» und dauert sieben Stunden. Den definitiven, unbefristeten Führerschein schicken die Kantone dann etwa drei Wochen vor Ablauf des provisorischen Ausweises per Post. Hier können Sie nachlesen, wie der Weg zum Führerausweis genau aussieht.
Doch wie lange bzw. bis wann ist man in der Schweiz eine sogenannte Neulenkerin oder ein Neulenker? Man gilt als Neulenker solange wie die Probezeit des Führerausweises dauert - das ist in der Schweiz 3 Jahre – und zwar unabhängig von ihrem Alter. Zu den Junglenkerinnen und Junglenkern gehören generell Menschen unter 25 Jahren, die mit dem Auto oder dem Motorrad auf der Strasse unterwegs sind.
Neulenkerinnen und Neulenker haben in der Schweiz einen besonderen Status. Für sie gelten unter anderem spezielle Regeln im Strassenverkehr und Verstösse werden häufig schärfer sanktioniert als bei anderen Autofahrenden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick.
Grundsätzlich müssen sich Neulenker und Neulenkerinnen wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden an das jeweilige nationale Strassenverkehrsgesetz halten. Sie müssen – im Gegensatz zu Lernfahrerinnen und Lernfahrern – keine «L»-Tafel am Auto anbringen. Auch eine grundsätzliche PS-Beschränkung für Neulenkerinnen und Neulenker gibt es derzeit nicht, auch wenn darüber immer wieder diskutiert wird.
| Schweregrad der Widerhandlung | Führerschein-Sanktion | Beispiele |
| leichte Widerhandlungen | Die Polizei erteilt Führerscheinneulingen in der Regel beim ersten Mal eine Verwarnung. |
- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 16 – 20 km/h, ausserorts: 21 – 25 km/h, Autobahn: 26 – 30 km/h) ohne erschwerende Umstände oder -Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,5 ‒ 0,79 Promille |
| mittelschwere Widerhandlungen | Der Führerausweis der Neulenkerin oder des Neulenkers wird üblicherweise für mindestens einen Monat entzogen. |
- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 21 – 24 km/h, ausserorts: 26 – 29 km/h, Autobahn: 31 - 34 km/h) ohne erschwerende Umstände, - Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,5 – 0,79 Promille und weitere leichte Verkehrsregelverletzungen, - Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch oder - Rückwärtsfahren auf der Autobahn |
| schwere Widerhandlungen | In der Regel wird der Probe-Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. |
.- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 25 km/h oder mehr, ausserorts: 30 km/h oder mehr, Autobahn: 35 km/h oder mehr) ohne erschwerende Umstände, - Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,8 Promille oder mehr, - Fahrerflucht oder - Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerausweis bzw. trotz Führerausweisentzugs |
Die speziellen Regeln gelten in der Schweiz natürlich auch für Neulenkerinnen und Neulenker mit Motorrad. Eine PS-Beschränkung gilt dabei insofern, als dass je nach Alter und Fahrausweis-Kategorie nur Motorräder bis zu einer bestimmten Hubraumgrösse und Motorleistung gefahren werden dürfen. So dürfen etwa Jugendliche ab 15 Jahren mit dem Fahrausweis A1 auf Kleinmotorrädern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Hier erfahren Sie mehr über den Erwerb eines Motorrad-Fahrausweises.
Sie wissen bereits, welche Regeln in der Schweiz für Neulenkerinnen und Neulenker gelten. Aber wie sieht es im Ausland aus? Im Normalfall gilt der Fahrausweis auf Probe auch im Ausland. Es kann jedoch sein, dass sich Führerscheinneulinge vor Ort an besondere Richtlinien halten müssen. So gibt es zum Beispiel in Frankreich spezielle Tempolimits wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h auf Autobahnen. In Italien gilt sogar Tempo 100 für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Informieren Sie sich also vorab über die Regeln für Neulenkerinnen und Neulenker im jeweiligen Land. Dabei können Sie sich auch gleich erkundigen, ob Sie zusätzlich zum provisorischen Fahrausweis auch noch einen internationalen Führerschein benötigen. Möchten Sie als Neulenkerin oder Neulenker im Ausland einen Mietwagen buchen, beachten Sie in den Offerten unter anderem das Mindestalter. Es liegt bei Mietwagengesellschaften nicht selten bei 25 Jahren.