Helvetia und Baloise sind jetzt eins. Mehr dazu

Helvetia und Baloise sind jetzt eins. Mehr dazu

?
Suche momentan nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
  • Neulenkerin oder Neulenker in der Schweiz: Tipps und Infos

    29.08.2025 | Loïc Keiflin
    Alkoholverbot, schärfere Sanktionen, Selbstbehalt bei Versicherungen: In der Schweiz gelten für Neulenkerinnen und Neulenker spezielle Regeln. Wir verraten Ihnen, welche Dinge Führerscheinneulinge beachten bzw. vermeiden müssen, damit aus dem Führerschein auf Probe ein unbefristeter Fahrausweis wird.
neulenker

Neulenkerin oder Neulenker in der Schweiz: Tipps und Infos

29.08.2025 | Loïc Keiflin
neulenker
Alkoholverbot, schärfere Sanktionen, Selbstbehalt bei Versicherungen: In der Schweiz gelten für Neulenkerinnen und Neulenker spezielle Regeln. Wir verraten Ihnen, welche Dinge Führerscheinneulinge beachten bzw. vermeiden müssen, damit aus dem Führerschein auf Probe ein unbefristeter Fahrausweis wird.
Beratung vereinbaren
Hier erfahren Sie,
wie lange man in der Schweiz Neulenkerin oder Neulenker ist,
welche Regeln für Neulenkerinnen und Neulenker gelten und
was es bei Motorrädern und Auslandsfahrten zu beachten gilt.
Zusammenfassung

Video – für alle, die nicht lesen möchten.

  • Neulenker oder Neulenkerin: Als Neulenkerin bzw. Neulenker wird eine Person bezeichnet, die seit weniger als drei Jahren den provisorischen Führerschein besitzt – unabhängig von ihrem Alter.
  • Spezielle Regeln: Für Neulenkerinnen - und Neulenker gelten bestimmte Regeln, wie das Null-Toleranz-Prinzip bei Alkohol. Halten sich Neulenkerinnen und Neulenker nicht an das Schweizer Strassenverkehrsgesetz, müssen sie zudem mit deutlich schärferen Bussgeldern und Strafen rechnen.
  • Motorrad-Neulenkerinnen und -Neulenkern: Die speziellen Regeln gelten auch für Motorrad-Neulenkerinnen und -Neulenker. Zudem gilt eine PS-Beschränkung nach Alter und Führerscheinkategorie bei Motorrädern bis zu einer bestimmten Hubraumgröße und Motorleistung.
  • Auto fahren im Ausland: Grundsätzlich gilt der Fahrausweis auf Probe auch im Ausland. Informieren Sie sich jedoch vorab über die jeweiligen Bestimmungen. In einigen Ländern wie Frankreich (Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h auf Autobahnen) oder Italien (Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h) können spezielle Richtlinien bestehen.

Neulenker oder Neulenkerin: Was bedeutet das in der Schweiz?

Seit dem Jahr 2005 gibt es hierzulande die Zweiphasenausbildung in Verbindung mit dem Führerausweis auf Probe. Das bedeutet: Wer die theoretische und praktische Prüfung besteht, erhält zunächst für drei Jahre einen Führerausweis auf Probe (FAP). Innerhalb des ersten Probejahres muss obligatorisch ein Weiterbildungskurs absolviert werden. Dieser nennt sich seit 2020 «WAB 2.0» und dauert sieben Stunden. Den definitiven, unbefristeten Führerschein schicken die Kantone dann etwa drei Wochen vor Ablauf des provisorischen Ausweises per Post. Hier können Sie nachlesen, wie der Weg zum Führerausweis genau aussieht.

Doch wie lange bzw. bis wann ist man in der Schweiz eine sogenannte Neulenkerin oder ein Neulenker? Man gilt als Neulenker solange wie die Probezeit des Führerausweises dauert -  das ist in der Schweiz 3 Jahre – und zwar unabhängig von ihrem Alter. Zu den Junglenkerinnen und Junglenkern gehören generell Menschen unter 25 Jahren, die mit dem Auto oder dem Motorrad auf der Strasse unterwegs sind.

Neulenkerinnen und Neulenker haben in der Schweiz einen besonderen Status. Für sie gelten unter anderem spezielle Regeln im Strassenverkehr und Verstösse werden häufig schärfer sanktioniert als bei anderen Autofahrenden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick.

Welche Regeln gelten für Neulenkerinnen und Neulenker in der Schweiz?

Grundsätzlich müssen sich Neulenker und Neulenkerinnen wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden an das jeweilige nationale Strassenverkehrsgesetz halten. Sie müssen – im Gegensatz zu Lernfahrerinnen und Lernfahrern keine «L»-Tafel am Auto anbringen. Auch eine grundsätzliche PS-Beschränkung für Neulenkerinnen und Neulenker gibt es derzeit nicht, auch wenn darüber immer wieder diskutiert wird.

Schweregrad der Widerhandlung Führerschein-Sanktion Beispiele
leichte Widerhandlungen Die Polizei erteilt Führerscheinneulingen in der Regel beim ersten Mal eine Verwarnung.

- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 16 – 20 km/h, ausserorts: 21 – 25 km/h, Autobahn: 26 – 30 km/h) ohne erschwerende Umstände oder

-Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,5 ‒ 0,79 Promille

mittelschwere Widerhandlungen Der Führerausweis der Neulenkerin oder des Neulenkers wird üblicherweise für mindestens einen Monat entzogen.

- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 21 – 24 km/h, ausserorts: 26 – 29 km/h, Autobahn: 31 - 34 km/h) ohne erschwerende Umstände,

- Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,5 – 0,79 Promille und weitere leichte Verkehrsregelverletzungen,

- Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch oder

- Rückwärtsfahren auf der Autobahn

schwere Widerhandlungen In der Regel wird der Probe-Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

.- Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts: 25 km/h oder mehr, ausserorts: 30 km/h oder mehr, Autobahn: 35 km/h oder mehr) ohne erschwerende Umstände,

- Fahren im angetrunkenen Zustand mit 0,8 Promille oder mehr,

- Fahrerflucht oder

- Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerausweis bzw. trotz Führerausweisentzugs

Wie sieht es in der Schweiz mit Motorrad-Neulenkerinnen und Neulenkern aus?

Die speziellen Regeln gelten in der Schweiz natürlich auch für Neulenkerinnen und Neulenker mit Motorrad. Eine PS-Beschränkung gilt dabei insofern, als dass je nach Alter und Fahrausweis-Kategorie nur Motorräder bis zu einer bestimmten Hubraumgrösse und Motorleistung gefahren werden dürfen. So dürfen etwa Jugendliche ab 15 Jahren mit dem Fahrausweis A1 auf Kleinmotorrädern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Hier erfahren Sie mehr über den Erwerb eines Motorrad-Fahrausweises.

Dürfen Neulenkerinnen und Neulenker im Ausland Auto fahren?

Sie wissen bereits, welche Regeln in der Schweiz für Neulenkerinnen und Neulenker gelten. Aber wie sieht es im Ausland aus? Im Normalfall gilt der Fahrausweis auf Probe auch im Ausland. Es kann jedoch sein, dass sich Führerscheinneulinge vor Ort an besondere Richtlinien halten müssen. So gibt es zum Beispiel in Frankreich spezielle Tempolimits wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h auf Autobahnen. In Italien gilt sogar Tempo 100 für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.

Informieren Sie sich also vorab über die Regeln für Neulenkerinnen und Neulenker im jeweiligen Land. Dabei können Sie sich auch gleich erkundigen, ob Sie zusätzlich zum provisorischen Fahrausweis auch noch einen internationalen Führerschein benötigen. Möchten Sie als Neulenkerin oder Neulenker im Ausland einen Mietwagen buchen, beachten Sie in den Offerten unter anderem das Mindestalter. Es liegt bei Mietwagengesellschaften nicht selten bei 25 Jahren.

Helvetia Autoversicherung

Die Helvetia Autoversicherung bietet auch Neulenkerinnen und Neulenkern optimalen Schutz zu besten Konditionen. Überzeugen Sie sich von unserem Leistungspaket.