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  • Kinderzulagen in der Schweiz – mehr Geld für Familien

    01.01.2025
    In der Schweiz gibt es finanzielle Hilfe für Familien. Damit Sie davon richtig profitieren, nehmen wir das System der Kinderzulagen für Sie unter die Lupe. Kinder bringen viel Freude und grosses Glück in eine Familie. Doch oft tauchen auch finanzielle Fragen auf und Familien haben plötzlich ein kleineres Budget. Deshalb gibt es in der Schweiz Kinderzulagen, die dir finanziell unter die Arme greifen. Doch für wen gibt es diese Zulagen? Und wo kann ich sie beantragen? Die wichtigsten Antworten zum Thema gibt’s hier.
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Kinderzulagen in der Schweiz – mehr Geld für Familien

01.01.2025
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In der Schweiz gibt es finanzielle Hilfe für Familien. Damit Sie davon richtig profitieren, nehmen wir das System der Kinderzulagen für Sie unter die Lupe. Kinder bringen viel Freude und grosses Glück in eine Familie. Doch oft tauchen auch finanzielle Fragen auf und Familien haben plötzlich ein kleineres Budget. Deshalb gibt es in der Schweiz Kinderzulagen, die dir finanziell unter die Arme greifen. Doch für wen gibt es diese Zulagen? Und wo kann ich sie beantragen? Die wichtigsten Antworten zum Thema gibt’s hier.
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Was sind Familien- und Kinderzulagen?
Kinderzulagen, oft auch Familienzulagen oder Kindergeld genannt, sollen die finanzielle Belastung von Familien mindestens teilweise ausgleichen. Sie bestehen aus Kinder- und Ausbildungszulagen sowie aus kantonalen Geburts- und Adoptionszulagen. Familienzulagen ist dabei der Obergriff für die verschiedenen Zulagen. Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die verschiedenen Arten, die es in der Schweiz gibt.
Art der Zulage Für wen?
Kinderzulage Kinder bis 16 Jahre
Zulage für erwerbsunfähige Kinder Kinder ab 15 bis 20 Jahre
Ausbildungszulage Jugendliche in nach-obligatorischer Ausbildung ab 15 bis 25 Jahre
Geburts- oder Adoptionszulagen Einmalige Leistung bei Geburt oder Adoption

Gut zu wissen: Nicht alle Kantone kennen eine Geburts- oder Adoptionszulage. Einzig die Kantone FR/GE/JU/LU/NE/UR/VD und VS zahlen aktuell eine solche aus. Der Kanton SZ bezahlt eine Geburtenzulage.

Wer hat Anspruch auf Kinderzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben angestellte Personen, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige mit geringem steuerbarem Einkommen, sowie arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Personen, die arbeitslos gemeldet sind, erhalten keine Familienzulagen, aber einen zusätzlichen Betrag zum Arbeitslosengeld. Eine Sonderregelung gilt für Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Sie erhalten schweizweit Geld in derselben Höhe.

Welche Kinder erhalten Familienzulagen?
Du kannst Zulagen für folgende Kinder beantragen:
Leibliche oder adoptierte Kinder, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.
Stiefkinder, die überwiegend beim Stiefelternteil leben.
Kinder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners.
Pflegekinder, die zur dauernden Pflege und Erziehung im gleichen Haushalt wohnen.
Geschwister und Enkelkinder, falls Sie hauptsächlich für ihren Unterhalt sorgen.

Wie hoch sind die Kinderzulagen in der Schweiz?

Für jedes Kind erhalten Sie ab der Geburt mindestens CHF 215 Kinderzulage pro Monat (bis 16 Jahre). Für Kinder in Ausbildung (bis 25 Jahre) bekommen Sie mindestens CHF 268 Ausbildungszulage pro Monat.

Diese Mindestbeträge legt das Bundesgesetz für Familienzulagen (FamZG) fest. Mehr als die Hälfte der Kantone bezahlt jedoch mehr Geld an Familien.

Wichtig: Die Familienzulagen werden an Ihrem Arbeitsort und nicht an Ihrem Wohnort gezahlt. Alle Beträge werden pro Kind und pro Monat ausbezahlt.

Art der Zulage Mindestbetrag
Kinderzulage CHF 215
Zulage für erwerbsunfähige Kinder CHF 215
Ausbildungszulage CHF 268
Geburts- oder Adoptionszulagen Nach kantonalen Regelungen

Erhalten Kinder im Ausland Kinderzulagen?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen können auch Kinder im Ausland berechtigt sein, wenn ein Elternteil in der Schweiz arbeitet. Das gilt jedoch nur für Länder, mit denen die Schweiz ein Abkommen hat, wie zum Beispiel mit allen EU- und EFTA-Staaten.

Wer finanziert die Familienzulagen?

Hauptsächlich die Arbeitgeber, die einen Beitrag an die Familienausgleichskasse zahlen. Dieser ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Selbständigerwerbende zahlen auf ihr AHV-pflichtiges Einkommen Beiträge an die Familienausgleichskasse.

Und nicht vergessen: Familienzulagen gehören zum steuerbaren Einkommen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn Sie die Abzüge im Griff haben, können Sie bei Ihrer Steuererklärung Geld sparen. Wie, erfahren Sie in unserem Artikel «Was kann man in der Schweiz alles von der Steuer absetzen?».