Sich vor dem Altar das Ja-Wort zu geben, hat drei finanzielle Vorteile, aber auch Nachteile. Was auf Sie und Ihr Portemonnaie zukommt, sobald Sie den Ehering tragen:
Steuerlich sind unverheiratete Paare – sogenannte Konkubinatspaare – meistens im Vorteil, insbesondere wenn das Einkommen und Vermögen beider Personen ähnlich hoch ist. Denn nach der Trauung werden Sie steuerlich gemeinsam veranlagt. Das kann zu einer höheren Steuerprogression führen. Unverheiratete Paare versteuern ihr Einkommen hingegen einzeln. Sie haben somit meist geringere Steuersätze. Aktuell arbeitet das Parlament allerdings an einer Reform dieser Besteuerung. Wenn Sie mehr über die Vor- und Nachteile von Konkubinatspaaren wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel «Konkubinat: Was Sie wissen sollten».
In einer Ehe haften Sie beide für Schulden und deren Rückzahlung. Dies gilt insbesondere für Schulden, die Sie für die Anschaffung gemeinsamen Eigentums aufgenommen haben. Doch Schulden heiraten Sie sozusagen mit. Denn auch für Geldprobleme, die vor der Ehe entstanden sind und die jemand von Ihnen mit in die Ehe eingebracht hat, gilt nach der Hochzeit: beide Eheleute haften für die Rückzahlung.
Mit Aussicht auf die AHV-Rente ist Heiraten ein Nachteil. Unverheiratete Personen erhalten bei einer vollen Rente maximal CHF 2'520 pro Monat und Person. Diesen total CHF 5'040 steht die maximale Ehepaarrente von CHF 3'780 pro Monat gegenüber. Denn die AHV-Rente für Ehepaare ist bei 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt. Im Konkubinat erhalten beide Personen die Altersrente unabhängig voneinander und sind nicht von der sogenannten Plafonierung betroffen.
Besteht kein Testament oder Erbvertrag, sind Sie als Ehepaar klar im Vorteil. Stirbt Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann, erben Sie automatisch 50 Prozent des Vermögens, sofern Sie gemeinsame Kinder haben. Haben Sie keine Kinder, erben Sie das gesamte Vermögen.
Unverheiratete Paare müssen dagegen zwingend ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, damit die Partnerin oder der Partner erben kann. Seit Januar 2023 können kinderlose Paare frei darüber verfügen, wem sie ihr Vermögen vererben. Bei Paaren mit Nachwuchs geht die Hälfte an die Nachkommen bzw. Enkel. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden. Alle wichtigen Informationen zum Erbrecht finden Sie in unserem Artikel «Was ändert sich 2023 wie mit dem neuen Erbrecht?».
Heiraten lohnt sich auch, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. In den meisten Kantonen zahlen Sie keine Steuern, wenn Sie von der Ehepartnerin oder vom Ehepartner erben. War die Partnerschaft hingegen ein Konkubinat, fallen oft hohe Steuern auf die Erbschaft an.
Der Anspruch auf eine Witwerrente endet deshalb nicht mehr mit der Vollendung des 18. Altersjahres des jüngsten Kindes, sondern wird darüber hinaus ausgerichtet.
Finanziell lohnt sich ein Gang zum Zivilstandesamt prinzipiell:
Steuerlich und bezogen auf die AHV-Renten, lohnt sich Heiraten allerdings nicht. Zumindest nicht bei den aktuellen Gesetzesgrundlagen.