Stell dir vor, es ist Zeit für die Steuererklärung und du kannst mehr Geld in deiner Tasche behalten. Klingt gut, oder? Wir zeigen dir, wie du das Maximum aus deinen Abzügen herausholen und dein steuerbares Einkommen minimieren kannst.
Hast du im aktuellen Steuerjahr ein CAS, einen eidgenössischen Fachausweis oder ein anderes Diplom gemacht ? Oder hast du an einem Weiterbildungskurs teilgenommen, den du aus eigener Tasche bezahlt hast? Die Kosten für berufsorientierte Weiterbildungen nach deinem ersten Abschluss kannst du von den Steuern abziehen. Die Erstausbildung ist hingegen nicht abzugsfähig.
Für die Arbeit kannst du verschiedene Abzüge in der Steuererklärung geltend machen, sofern du angestellt bist:
Arbeitsweg: Die Kosten für deine täglichen Fahrten zum Arbeitsort musst du nicht versteuern. Das gilt sowohl für öffentliche Verkehrsmittel, Velo, als auch für das Auto.
Auswärtige Verpflegung: Ist dein Arbeitsort weit genug von deinem Wohnort entfernt, dass du in der Mittagspause nicht nach Hause gehen kannst, kannst du eine Pauschale für die Verpflegung absetzen. In der Regel ist der Betrag CHF 15 pro Tag. Bei einer 5-Tage-Woche kannst du also CHF 3'200 pro Jahr abziehen. Beteiligt sich dein Arbeitgeber an der Verpflegung, kannst du nur den tieferen Abzug von CHF 7,50 pro Tag in Anspruch nehmen.
Sonstige Berufsauslagen: Bei der direkten Bundessteuer kannst du 3 Prozent des Nettolohnes, aber höchstens CHF 4'000, für sonstige Berufsauslagen pauschal absetzen. In den meisten Kantonen sind die Beträge ähnlich. Mit Belegen kannst du auch die effektiven Kosten der Berufsauslagen (keine Spesen!) als Abzug geltend machen.
Nebenjob: Gehst du einem Nebenjob nach und verdienst damit mindestens CHF 4'000 pro Jahr, sind 20 Prozent des Nebenverdienstes als Pauschale für Berufsauslagen absetzbar.
Die genannten Berufsauslagen gelten für Angestellte. Die Steuererklärung für Selbständige ist oft komplexer, da sie ihre Geschäftsausgaben detailliert auflisten und belegen müssen. Sie können aber eine grössere Bandbreite an effektiven Ausgaben als Berufsauslagen absetzen wie Büromaterial, Arbeitsgeräte, Geschäftsmiete, Fahrzeugkosten und weitere betriebliche Ausgaben. Diese müssen direkt mit der selbständigen Arbeit in Verbindung stehen und nachvollziehbar sein. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel «Steuern für Einzelfirmen: Steuererklärung leicht gemacht». Beachte ausserdem, dass sich die Abzüge für natürliche Personen von denjenigen für juristische Personen (Unternehmen) unterscheiden. Hast du ein eigenes Unternehmen (AG oder GmbH), musst du für dieses andere Abzüge bei der Steuererklärung beachten.
Einen Kredit aufnehmen kostet. Du musst nämlich mehr Geld zurückzahlen als du erhältst, weil du noch für die Zinsen und den Tilgungsanteil aufkommen musst. Die gute Nachricht: Die Schuldzinsen bis zu CHF 50’0000 kannst du als Privatperson von den Steuern abziehen. Das gilt für Privatkredite und Kreditkarten. Achtung: Kosten bzw. Zinsen aus Leasingverträgen kannst du nicht von den Steuern abziehen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung regelt zwar die Grundlagen. Doch jeder der einzelnen Kantone hat seine eigenen Regeln für das steuerbare Einkommen und die Abzüge. Mach dich schlau darüber, welche genauen Bestimmungen in deinem Wohnkanton gelten. Frage im Zweifelsfall beim Steueramt deiner Wohngemeinde nach.
Bezahlst du deine Steuern zu spät, kann das ganz schön ins Portemonnaie gehen. Bei der Bundessteuer fällt ein Verzugszins von 4 Prozent an. In den Kantonen beträgt er zwischen 2,5 Prozent (Tessin) und 8 Prozent (Neuenburg). In einigen Kantonen lohnt sich hingegen eine Zahlung im Voraus. Das Steueramt gewährt dir einen Vergütungszins zwischen 0,1 Prozent und 1 Prozent bei Vorauszahlung. Du verdienst also sogar etwas Geld. Leider kennen nicht alle Kantone einen steuerlichen Vergütungszins.