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  • Wohnungsübergabe – so gelingt sie Ihnen ohne Komplikationen

    29.04.2024
    Alles zur Wohnungsübergabe: Tipps, nützliche Links und was beim Übergabeprotokoll zu beachten ist. So klappt Ihre Wohnungsabgabe reibungslos.
617856275

Wohnungsübergabe – so gelingt sie Ihnen ohne Komplikationen

29.04.2024
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Alles zur Wohnungsübergabe: Tipps, nützliche Links und was beim Übergabeprotokoll zu beachten ist. So klappt Ihre Wohnungsabgabe reibungslos.
Alle Ihre Möbel stehen bereits in Ihrem neuen Zuhause. Jetzt ist es an der Zeit, Ihre alte Wohnung abzugeben. Erfahren Sie:
Wie die Wohnungsübergabe funktioniert
Worauf beim Abnahmeprotokoll zu achten ist
Unsere Tipps und Links helfen Ihnen dabei

Wann findet die Wohnungsübergabe statt?

Die Wohnungsübergabe findet spätestens am letzten Tag der Mietdauer statt. In der Schweiz ist es jedoch üblich, die Wohnung am nächsten Werktag zu übergeben, wenn der letzte Miettag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Vereinbaren Sie diesen Termin im Voraus mit der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. mit der Verwaltung. Wenn jemand von der Reinigungsfirma bei der Übergabe dabei sein soll, stellen Sie sicher, dass diese Person den Termin auch wahrnehmen kann. Das ist wichtig, falls Sie eine Endreinigung mit Abnahmegarantie vereinbart haben. Wenn Sie die Wohnung ausserterminlich gekündigt und eine Nachmieterin oder einen Nachmieter gesucht haben, muss diese Person ebenfalls an der Übergabe teilnehmen.

Wie läuft die Wohnungsabnahme ab?

Die Vermieterin, der Vermieter, die Besitzerin, der Besitzer oder eine beauftragte Person der Verwaltung prüft den Zustand der Wohnung. Gemeinsam gehen Sie das Übergabeprotokoll durch. Eventuelle Mängel werden notiert und Sie übergeben die Schlüssel.

Was muss man beim Wohnungsprotokoll beachten?

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument. Es hält den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe genau fest. In der Regel füllt die vermietende Partei das Protokoll aus. Beachten Sie folgende Punkte:

Vollständigkeit: 

Alle Räume und alle dazugehörigen Einrichtungen müssen im Protokoll aufgeführt und ihr Zustand genau beschrieben werden (v.a. bei Mängeln).

Mängel und Schäden: 

Alle Mängel oder Schäden müssen detailliert protokolliert sein. Dazu gehören auch Grösse, Ort und Art der Mängel.

Zählerstände:

Auch die Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas gehören aufs Protokoll.

Schlüssel: 

Sie geben alle Schlüssel zurück. Diese werden im Protokoll oder auf einer separaten Quittung erfasst.

Unterschriften: 

Lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch und unterschreiben Sie es nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Denn es gibt keine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie allfällige Schäden und müssen diese bezahlen.

Ausführungsdatum: 

Das Datum der Wohnungsübergabe muss im Protokoll vermerkt sein.

Anhänge: 

Wenn im Mietvertrag besondere Vereinbarungen getroffen wurden, wie z. B. die Erlaubnis für bauliche Veränderungen, sollten diese Dokumente dem Protokoll beigefügt werden.

Gut zu wissen: Diese Punkte gelten sowohl für die Abgabe als auch für die Übernahme einer Wohnung. Wenn Sie eine neue Wohnung übernehmen, haben Sie ausserdem 14 Tage Zeit, um nachträglich Mängel anzumelden, die nicht im Protokoll festgehalten wurden.

Nützliche Checklisten

Eine gute Vorbereitung macht die Wohnungsabgabe sorgenfreier. Als Checkliste für die Vorbereitung können Sie direkt das Wohnungsprotokoll der Abnahme nutzen. Die Wohnungsübergabe gehört zur Organisation Ihres Umzugs. Damit nichts vergessen geht, finden Sie alle notwendigen Vorkehrungen in unserer Checkliste für den Umzug.

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Mieterinnen und Mieter sind in der Schweiz verantwortlich für:

Übermässige Abnutzung: 

Schäden, die über das Mass der üblichen Verschleisserscheinungen hinausgehen, etwa tiefe Kratzer im Parkett oder Löcher in den Wänden.

Nicht genehmigte bauliche Veränderungen: 

Haben Sie Veränderungen ohne die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vorgenommen, müssen Sie die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen (lassen).

Vernachlässigung: 

Schäden, die durch mangelnde Pflege oder unsachgemässen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, wie zum Beispiel Schimmelbildung aufgrund unzureichender Lüftung.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:

Jeder Schaden, der absichtlich oder durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Wenn ein Gegenstand beschädigt ist und das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, sind Sie möglicherweise von der Haftung befreit. Mit dem Berechnungstool zur Lebensdauer finden Sie heraus, wie alt ein Element sein muss, damit Sie es nicht mehr ersetzen müssen. Das Tool basiert auf der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle. Diese Tabelle sorgt für eine Aufteilung der Kosten für Wohnungselemente und wurde vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Hauseigentümerverband gemeinsam entwickelt. Wichtige Verbände der Immobilien- und Versicherungsbranche empfehlen ihre Nutzung.

Wie sauber muss die Wohnung sein?

Wenn Sie eine Wohnung übernehmen, haben Sie ein Recht auf eine saubere Wohnung. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine nachträgliche Reinigung verlangen. Bei der Abgabe der Wohnung muss diese vollständig geräumt und gründlich gereinigt sein. Dies bedeutet:

Küche: 

Küchenflächen, -geräte und -schränke müssen innen und aussen gereinigt werden. Das gleiche gilt für den Ofen und den Kühlschrank.

Badezimmer: 

Sanitäreinrichtungen wie Toiletten, Waschbecken, Duschen und Badewannen müssen kalkfrei und hygienisch sauber sein.

Fenster: 

Fenster gilt es, innen und aussen zu putzen. Vergessen Sie die Rahmen, die Simse, Läden oder Storen nicht.

Wände und Decken: 

Staub und Spinnweben dürfen nicht mehr vorhanden sein. Flecken müssen sofern möglich gereinigt werden. Ansonsten ist ein neuer Anstrich durch die Malerin oder den Maler fällig. Solche Fälle klären Sie am besten mit der Verwaltung.

Einbauschränke, Regale und Ablagen:

Stauben Sie sie ab und wischen Sie sie mit einem feuchten Lappen. Natürlich müssen Verunreinigungen komplett gesäubert werden.

Böden: 

Alle Bodenbeläge, inklusive Teppiche, sind zu saugen. Platten, Linoleum, Parkett und andere harte Böden müssen feucht aufgenommen werden.

Balkon, Terrasse, Estrich, Keller und Garage: 

Diese Bereiche müssen in der Regel besenrein sein. Das heisst frei von Staub, Schmutz, Laub, Spinnweben und ähnlichen Verunreinigungen.

Für eine entspanntere und sorglosere Endreinigung Ihrer Wohnung können Sie auch eine Reinigungsfirma beauftragen – inklusive Abnahmegarantie. Mögliche Unternehmen finden Sie bei unserem Partner Movu.

Mietkaution – Zum Abschluss rückerstattet

Wenn die Wohnung keine grösseren Mängel bei der Abgabe aufweist, erhalten Sie die hinterlegte Mietkaution vollständig zurück. Müssen Mängel behoben werden, so wird der Betrag dafür von der Kaution abgezogen. Sie erhalten die Rechnung für die erledigten Arbeiten und sollten diese sorgfältig prüfen.

Ihre Mietkaution sollten Sie ungefähr einen Monat nach Ihrem Auszug zurückerhalten, sofern es keine Beanstandungen gab. Das Sperrkonto, worauf das Depot einbezahlt wird, kann nicht ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters aufgelöst werden. Wenn Sie die Mietkaution nicht zurückerhalten, sollten Sie die Vermieterschaft per Einschreiben um die Rückerstattung bitten. Bleibt dieser Versuch erfolglos, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten und ein kostenloses Verfahren einleiten.

Ein Schreiben an die Stelle reicht dafür. Wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen, können Sie einfach warten. Denn ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank Ihnen den Betrag auch ohne Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters zurückerstatten.

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