Ob kompakter Fahrradträger oder geräumiger Anhänger: Beim Beladen des Autos gilt es, einige Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
In der Schweiz müssen Sie Ihren Anhänger mit einer zusätzlichen Verbindung am Zugfahrzeug sichern: Bei ungebremsten Anhängern wird ein Sicherungsseil, bei gebremsten Anhängern ein Abreissseil am Zugfahrzeug angebracht. Während ein Abreissseil bei einer Trennung des Anhängers vom Zugfahrzeug die Anhängerbremse auslöst und danach kontrolliert abreisst, sorgt ein Sicherungsseil dafür, dass der Anhänger nach dem Abspringen von der Anhängerkupplung mit dem Zugfahrzeug verbunden bleibt.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, gibt es zudem genaue Vorschriften zur Beleuchtung. In der Schweiz müssen Anhänger laut Art. 192 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) mit den folgenden fest angebauten Lichtern und Rückstrahlern ausgestattet sein:
Zwei Rückstrahler und bei einer Fahrzeugbreite von mehr als 1,60 m zusätzlich zwei Standlichter
Zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, eine Kontrollschildbeleuchtung (sofern ein Kontrollschild erforderlich ist) und zwei dreieckige Rückstrahler
| Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen | |
| Auto ohne Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
| Anhänger bis 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h* |
| Anhänger über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| Wohnmobil bis 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
| Wohnmobil über 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
*Neuregelung seit 01.01.2021
Gut zu wissen: Wenn Sie mit einem Schweizer Gespann auf deutschen Kraftfahrtstrassen und Autobahnen 100 km/h fahren wollen, benötigen Sie weiterhin eine Tempo-100-Plakette. Um diese zu erhalten, ist eine Prüfung des Anhängers in einem Technischen Zentrum des TCS nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzgebung nötig.