Wenn beispielsweise das Kind mit dem Velo Kratzer an einem fremden Auto hinterlässt, stellt sich die Frage: Wer haftet für Schäden, die der Nachwuchs verursacht? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
Kinder haften für einen Schaden, wenn sie urteilsfähig sind. Urteilsfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Kind die Konsequenzen seines Handelns kennt und sich entsprechend verhalten kann. So besagt eine Faustregel, dass ein Kind dort urteilsfähig ist, wo es sich seinem Alter entsprechend frei bewegen darf – etwa auf dem Spielplatz. Weil sich Kinder unterschiedlich entwickeln, gibt es für ihre Urteilsfähigkeit keine klare Altersgrenze. Grundsätzlich traut man Kindern ab 9 Jahren zu, einfache Zusammenhänge zu verstehen. Oft ist jedoch der Einzelfall entscheidend.
Ist die Urteilsfähigkeit gegeben, geht es um die Feststellung der Schuld. Die Höhe des Verschuldens ist ausschlaggebend für die Höhe des Schadenersatzes. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Verschulden meist als gering eingestuft. Entsprechend niedrig ist dann der Anteil des Schadens, für den sie haften müssen. Handeln Kinder jedoch vorsätzlich, müssen sie den vollen Schadenersatz leisten. In diesem Fall übernehmen auch die meisten Versicherungen die Kosten für den durch Kinder verursachten Schaden nicht.
Wenn minderjährige Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Je jünger Kinder sind, desto ausgeprägter ist die Pflicht, sie zu beaufsichtigen. Werden sie älter, nimmt diese zwar ab, aber Eltern müssen sie dann über die Risiken von gefährlichen Gegenständen wie Zündhölzern aufklären und ihnen das Hantieren damit allenfalls verbieten.
Wenn Kinder einen Schaden verursachen und daraufhin rechtlich eine Haftung festgestellt wird, können Sie den Schaden unter bestimmten Umständen der Haftpflichtversicherung melden. Die Hausratversicherung deckt unabhängig von der Haftung bei versicherten Schäden (z. B. Feuer oder Diebstahl).
Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können Sie auf dieser Police auch Kinder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei ergeben sich jedoch einige Fragen.