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  • Wie Sie Kinder richtig versichern

    07.10.2024
    Eine zerbrochene Fensterscheibe oder ein umgekipptes Supermarktregal: Auch die Kleinen verursachen bisweilen Schäden, für die sie selbst oder die Eltern haften. Darum ist es sinnvoll, Kinder richtig zu versichern. Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen für Kinder generell wichtig sind und worauf Familien bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen achten sollten.
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Wie Sie Kinder richtig versichern

07.10.2024
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Eine zerbrochene Fensterscheibe oder ein umgekipptes Supermarktregal: Auch die Kleinen verursachen bisweilen Schäden, für die sie selbst oder die Eltern haften. Darum ist es sinnvoll, Kinder richtig zu versichern. Wir erklären Ihnen, welche Versicherungen für Kinder generell wichtig sind und worauf Familien bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen achten sollten.
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Schäden entstehen schneller, als man denkt. Achten Sie deshalb als Familie auf die richtige Versicherung Ihrer Kinder.
Kinder sind für Schäden haftbar, wenn sie urteils- und damit deliktfähig sind.
Bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen können Kinder, die im Haushalt leben, mitversichert werden.

Das sind sinnvolle Versicherungen für Familien mit Kindern

Neben einer Kranken- und Unfallversicherung gehören unter anderem eine private Haftpflicht- sowie eine Hausratversicherung zu den wichtigen Versicherungen für Familien mit Kindern. Bei den meisten Versicherungen können Kinder bei den Eltern mitversichert werden.
Schutz für die ganze Familie – Haushaltsversicherung

Mit der Haushaltsversicherung von Helvetia kombinieren Sie private Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung. So sichern Sie sich und Ihre gesamte Familie bestmöglich gegen Schadenersatzforderungen von Dritten und Schäden im eigenen Haushalt ab.

Kinder im Haushalt versichern: Wer haftet wann?

Wenn beispielsweise das Kind mit dem Velo Kratzer an einem fremden Auto hinterlässt, stellt sich die Frage: Wer haftet für Schäden, die der Nachwuchs verursacht? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

Urteilsfähigkeit des Kindes

Kinder haften für einen Schaden, wenn sie urteilsfähig sind. Urteilsfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Kind die Konsequenzen seines Handelns kennt und sich entsprechend verhalten kann. So besagt eine Faustregel, dass ein Kind dort urteilsfähig ist, wo es sich seinem Alter entsprechend frei bewegen darf – etwa auf dem Spielplatz. Weil sich Kinder unterschiedlich entwickeln, gibt es für ihre Urteilsfähigkeit keine klare Altersgrenze. Grundsätzlich traut man Kindern ab 9 Jahren zu, einfache Zusammenhänge zu verstehen. Oft ist jedoch der Einzelfall entscheidend.

Höhe des Verschuldens

Ist die Urteilsfähigkeit gegeben, geht es um die Feststellung der Schuld. Die Höhe des Verschuldens ist ausschlaggebend für die Höhe des Schadenersatzes. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Verschulden meist als gering eingestuft. Entsprechend niedrig ist dann der Anteil des Schadens, für den sie haften müssen. Handeln Kinder jedoch vorsätzlich, müssen sie den vollen Schadenersatz leisten. In diesem Fall übernehmen auch die meisten Versicherungen die Kosten für den durch Kinder verursachten Schaden nicht.

Aufsichtspflicht der Eltern

Wenn minderjährige Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Je jünger Kinder sind, desto ausgeprägter ist die Pflicht, sie zu beaufsichtigen. Werden sie älter, nimmt diese zwar ab, aber Eltern müssen sie dann über die Risiken von gefährlichen Gegenständen wie Zündhölzern aufklären und ihnen das Hantieren damit allenfalls verbieten.

 

Welche Versicherung zahlt?

Wenn Kinder einen Schaden verursachen und daraufhin rechtlich eine Haftung festgestellt wird, können Sie den Schaden unter bestimmten Umständen der Haftpflichtversicherung melden. Die Hausratversicherung deckt unabhängig von der Haftung bei versicherten Schäden (z. B. Feuer oder Diebstahl).

  • Die Hausratversicherung ist für Schäden zuständig, die Ihr Inventar betreffen – zum Beispiel Ihre Möbel und andere Einrichtungsgegenstände. Es geht also um Ihr Eigentum.
  • Die private Haftpflichtversicherung greift hingegen bei Schäden, die Sie oder Ihre Kinder bei Dritten verursachen. Sie deckt keine Eigenschäden.
  • Bei Vorsatz zahlen beide Versicherungen nicht.

 

Häufig gestellte Fragen: Wie Sie Kinder richtig versichern

Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können Sie auf dieser Police auch Kinder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei ergeben sich jedoch einige Fragen.

Sich einfach beraten lassen

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Kein Problem und ganz ohne Druck: Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne persönlich, unkompliziert und genau dort, wo Sie im Familienleben gerade stehen.