Die Automobilsteuer in der Schweiz fällt grundsätzlich für alle Fahrzeuge an, die in der Schweiz immatrikuliert werden, und zwar ab dem Tag, an dem das Fahrzeug eingelöst wird. In der Regel erhalten Sie kurz darauf den ersten Steuerbescheid. Anschliessend zahlen Sie die Motorfahrzeugsteuer einmal jährlich im Januar.
Die steuerpflichtige Person ist stets die Halterin bzw. der Halter des Fahrzeugs. Steuern zahlen Sie für Autos, aber auch für Motorräder und Mofas, für Mopeds und Quads, Kleinbusse, Wohnmobile, Anhänger und weitere Fahrzeuge, die immatrikuliert werden müssen.
Wie hoch die Motorfahrzeugsteuer ausfällt, richtet sich nach Ihrem Wohnsitzkanton. Die Unterschiede in der Motorfahrzeugsteuer sind dabei sehr gross, da die Kantone Steuerhoheit haben und so die Höhe selbst festlegen dürfen.
Tipp: Die Strassenverkehrsämter der Kantone stellen auf ihren Webseiten Online-Rechner zur Verfügung. So können Sie die Steuern für Ihr Auto selbst berechnen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen kommt es unter den Kantonen zu grossen Differenzen im Hinblick auf die Steuern. Ein Vergleich diverser Fahrzeuge (Benziner, Hybrid- und Elektroautos, Dieselfahrzeuge, Plug-in-Fahrzeuge und Autos mit Biogas), durchgeführt vom TCS, zeigt, dass Benziner durchschnittlich am höchsten besteuert werden.
Am teuersten ist für Benziner der Kanton Genf: Der von vom TCS im Vergleich genutzte Alfa Romeo Stelvio ist hier mit einer Motorfahrzeugsteuer von fast CHF 4'000 belegt. In Schaffhausen müssten Sie für dasselbe Auto hingegen nur CHF 372 zahlen.
Die Schweiz möchte die Elektromobilität voranbringen und unterstützt dies unter anderem mit Vergünstigungen bei der Motorfahrzeugsteuer und weiteren Förderungen für E-Autos. In vielen Kantonen sind Elektroautos für einige Jahre ganz von der Steuer befreit, in einigen Kantonen sogar ohne zeitliche Begrenzung – das betrifft die Verkehrssteuer in Zürich, Glarus und Solothurn.
Einheitlich ist das Vorgehen jedoch nicht. Wenn zeitlich begrenzte Boni auslaufen und die Steuer nach Leistung ermittelt wird – die bei E-Autos in der Regel höher ist –, kann das für Elektrofahrzeuge unter Umständen sogar nachteilig sein. Ganz ohne Boni müssen Fahrzeughalterinnen und -halter in Schaffhausen, Aargau und Appenzell Ausserrhoden auskommen. Gerade im letztgenannten Kanton sind die Steuern für Autos mit Elektroantrieb hoch, Gleiches gilt für Schwyz.