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  • Gute Pensionskasse: Wie beurteile ich das?

    01.01.2025 | Daniel Buntschu
    Wissen Sie eigentlich, was eine wirklich gute Pensionskasse ausmacht? Damit Sie bei Ihrer beruflichen Vorsorge den vollen Durchblick behalten, erfahren Sie hier deutsch und deutlich, worauf es wirklich zu achten gilt. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit, die Bedeutung von Deckungsgrad und Umwandlungssatz sowie die Ausgestaltung der Arbeitgeberbeiträge und der wichtigen Risikoleistungen.
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Gute Pensionskasse: Wie beurteile ich das?

01.01.2025 | Daniel Buntschu
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Wissen Sie eigentlich, was eine wirklich gute Pensionskasse ausmacht? Damit Sie bei Ihrer beruflichen Vorsorge den vollen Durchblick behalten, erfahren Sie hier deutsch und deutlich, worauf es wirklich zu achten gilt. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit, die Bedeutung von Deckungsgrad und Umwandlungssatz sowie die Ausgestaltung der Arbeitgeberbeiträge und der wichtigen Risikoleistungen.
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Vorsorgeplan

Nicht alle Vorsorgepläne sind gleich. Ein Vergleich lohnt sich also. Wenn Sie auf Jobsuche sind, können Sie die Vorsorgepläne verschiedener Arbeitgeberinnen vergleichen. Zudem gibt es gewisse Arbeitgeberinnen, die Ihnen eine Auswahl bieten. In letzterem Fall können Sie entscheiden, ob Sie einen höheren Sparanteil in der beruflichen Vorsorge wünschen. Für alle Vorsorgepläne gilt: Je höher Ihr Sparanteil ist, desto geringer ist Ihr Nettolohn. Im Gegenzug legen Sie heute mehr Geld für die Zeit nach Ihrem Erwerbsleben zur Seite. Durch den Zinseszins-Effekt kann sich dies zu einem beträchtlichen Betrag summieren. Solche Vorsorgepläne werden in der Regel durch grosszügige Risikoleistungen ergänzt. Mehr dazu im Kapitel Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.

Höhe des Arbeitgeberbeitrags

Jeden Monat wird Ihnen ein Teil Ihres Lohns für Ihre Altersvorsorge abgezogen und Ihrem Altersguthaben in der 2. Säule gutgeschrieben. Das Gesetz schreibt vor, dass Ihre Arbeitgeberin mindestens genauso viel in die 2. Säule einzahlen muss wie Sie. Grosszügige Arbeitgeberinnen übertreffen diesen gesetzlichen Mindestbetrag jedoch. Sobald sie mehr als die Hälfte Ihrer Beträge zahlen, ist das attraktiv für Sie, weil Sie weniger Abzüge auf Ihrem Lohn haben.

Tipp: Achten Sie deshalb bei Ihren Lohnverhandlungen nicht nur auf Ihren Lohn, allfällige Bonuszahlungen und weitere geldwerte Vorteile, sondern auch auf die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an Ihre Vorsorge. Worauf Sie bei Lohnverhandlungen sonst noch achten sollten, erfahren Sie im Blog-Beitrag «Lohnverhandlungen: So kommen Sie Ihrem Wunschlohn näher».

Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz nach wie vor auf dem Vormarsch. Doch auch heute noch arbeiten viel mehr Frauen als Männer Teilzeit. Das zeigt die Grafik des Bundesamts für Statistik. Bei den Frauen sind es rund 60 Prozent, bei den Männern nur knapp 20 Prozent. Deshalb ist dieser Punkt für Frauen besonders wichtig. Denn ein Teilzeitpensum wirkt sich direkt auf das Altersguthaben in der 2. Säule aus. Einer der Gründe ist der Koordinationsabzug.

Klären wir zunächst, was der Koordinationsabzug ist. Die Pensionskasse erhebt nur auf denjenigen Teil Ihres Lohns Beiträge, für den die AHV (1. Säule) nicht bereits Leistungen erbringt. So wird verhindert, dass Lohnbestandteile doppelt versichert werden. Darum wird der Koordinationsabzug von Ihrem Lohn abgezogen. So wird der Lohn bestimmt, der in der Pensionskasse versichert ist. Derzeit liegt der Koordinationsabzug bei CHF 26'460. Verdient eine Person beispielsweise CHF 50'000 im Jahr, beträgt der in ihrer Pensionskasse versicherte Lohn CHF 23'540.

Grosszügige Unternehmen sorgen heute dafür, dass auch Teilzeitarbeitende mehr in ihre 2. Säule (Pensionskasse) einzahlen können. Dazu passen sie den Koordinationsabzug proportional zum Arbeitspensum an. So steigt der Lohnanteil, und damit steigen auch die Spargutschriften, den Teilzeitarbeitende in ihre 2. Säule einzahlen.

Tipp: Wenn Sie Teilzeit arbeiten, prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgeeinrichtung den vollen oder den prozentualen Koordinationsabzug erhebt.

Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall

Vergessen Sie die Leistungen für Invalidität nicht. Und wenn Sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben, sollten Sie auch an die Leistungen im Todesfall denken. Denn die berufliche Vorsorge enthält zusätzlich sogenannte Risikoleistungen. Die Unterschiede sind auch bei diesen Leistungen sehr gross. Die Zahlen zu diesen Leistungen finden Sie im Pensionskassenausweis. Wenn Sie verheiratet sind, kommt es vor allem darauf an, ob die Rente für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und allfällige Kinder hoch genug ist. Wenn Sie im Konkubinat leben, sollten Sie unbedingt abklären, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Partner oder Ihre Partnerin versichert werden kann.

Freiwilliger Einkauf in eine Pensionskasse

Wenn Sie Geld gespart haben und es für später aufheben möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können es sparen oder selbst anlegen, in eine private Vorsorge (zum Beispiel in eine Säule 3a) investieren oder eine Hypothek amortisieren, oder Sie kaufen sich damit freiwillig in Ihre Pensionskasse ein. Bevor Sie sich für die letzte Option entscheiden, müssen Sie zwei Dinge wissen.

Erstens: Das eingezahlte Geld ist bis zu Ihrer Pensionierung gebunden. Nur wenige Gründe erlauben es, das Geld vor Ihrer Pensionierung zu beziehen: zum Beispiel der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, eine Auswanderung oder Frühpensionierung und der Schritt in die Selbstständigkeit. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen». Im Gegenzug können Sie den eingezahlten Betrag von Ihrem Einkommen abziehen und so Steuern sparen.

Zweitens müssen Sie wissen, wie gut – sprich wie gesund – Ihre Vorsorgeeinrichtung ist.

Deckungsgrad: Finanzielle Gesundheit Ihrer Pensionskasse

Der Deckungsgrad zeigt, wie gut eine Pensionskasse finanziert ist. Er setzt ihr Kapital ins Verhältnis zu ihren Verpflichtungen – sprich zu den Renten- und Kapitalzahlungen, die sie bezahlen muss. Wenn ihre Verpflichtungen zu weniger als 100 Prozent gedeckt sind, gilt die Pensionskasse als unterfinanziert. Man spricht von einer Unterdeckung. Besteht eine Überdeckung, liegt ihr Deckungsgrad über 100 Prozent. Auf den ersten Blick scheint ein Deckungsgrad von über 100 Prozent also gut zu sein. Aber Vorsicht! Denn nicht alle Deckungsgrade sind gleich. Es gibt verschiedene Arten davon. Der technische Deckungsgrad beschreibt – einfach formuliert – die Erwartung an die künftige Rendite, welche die Pensionskasse mit ihrem angelegten Kapital verdient. Wenn die Pensionskasse einen hohen technischen Zinssatz hat, müssen Sie genau hinschauen. Dann geht sie allenfalls ein höheres Anlagerisiko ein. Prüfen Sie deshalb immer den Deckungsgrad und den technischen Zinssatz, um zu verstehen, wie gesund Ihre Kasse finanziell ist. Ist Ihnen das alles zu kompliziert, kontaktieren Sie unsere Beraterinnen und Berater – sie wissen Bescheid.

Verzinsung der Altersguthaben

Die Verzinsung der Altersguthaben hat einen grossen Einfluss auf Ihre voraussichtliche Leistung bei der Pensionierung. Der gesetzliche Mindestzins für Gelder der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt derzeit bei 1,25 Prozent. Die Unterschiede sind jedoch je nach Pensionskasse sehr gross.

Tipp: Schau Sie sich deshalb an, wie hoch die Verzinsung Ihrer Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen in den letzten fünf Jahren war.

Umwandlungssatz: Bestimmt die Höhe Ihrer Rente

Wenn Sie Ihr Rentenalter erreicht haben, wird Ihr angespartes Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich Ihre jährliche Rente. Ein einfaches Beispiel zeigt, was das bedeutet. Nehmen wir an, Sie haben ein Vermögen von CHF 200'000 angespart und der Umwandlungssatz ist 6,8 Prozent. In diesem Fall erhalten Sie eine Rente von CHF 13'600 pro Jahr.

Mit dem Umwandlungssatz die jährliche Rente berechnen

Der Umwandlungssatz ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt heute 6,8 Prozent. Dieser gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil Ihres Altersguthabens. Die Obergrenze des Jahreslohns in der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt derzeit bei CHF 90'720. In Ihrem Pensionskassenausweis wird er oft als «Altersguthaben gemäss BVG» ausgewiesen. Wo Sie diesen Betrag in Ihrem PK-Ausweis finden, erklären wir Ihnen im Detail in unserem Blog-Beitrag «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».

Die meisten Versicherten verfügen auch über ein überobligatorisches Altersguthaben. Zum Beispiel, wenn sie pro Jahr mehr verdienen als die oben erwähnte Obergrenze von CHF 90'720 oder wenn sie mehr sparen, als das Gesetz verlangt. Die Pensionskassen können den Umwandlungssatz für das überobligatorische Guthaben jedoch selbst bestimmen. Oft ist dieser Zinssatz deutlich geringer als beim Obligatorium.

Daneben gibt es auch Pensionskassen, die nur einen Umwandlungssatz kennen. Diesen sogenannten «umhüllenden» Umwandlungssatz wenden sie auf das gesamte Vorsorgeguthaben (Obligatorium und Überobligatorium) an.

Tipp: Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Pensionskasse überobligatorische Leistungen erbringt und wie hoch der Umwandlungssatz für überobligatorische Leistungen ist. Zudem müssen Sie abklären, welchem Teil ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse gutgeschrieben wird – dem obligatorischen oder dem überobligatorischen. Das hängt von Ihrer Pensionskasse ab.

Da wir immer älter werden und die Zinsen immer noch sehr tief sind, scheint eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes vorprogrammiert. Dieses Thema ist eine Knacknuss in der laufenden Debatte zur Reform der 2. Säule.

Verhältnis Aktive zu Rentnerinnen

Die erwerbstätigen Versicherten zahlen in die Pensionskasse ein, die Rentnerinnen und Rentner beziehen Geld aus ihr. Deshalb ist das Verhältnis von Aktiven zu Rentnerinnen und Rentnern eine wichtige Kennzahl, die je nach Zinsumfeld unterschiedlich zu bewerten ist. Grundsätzlich gilt aber, dass ein höherer Anteil an erwerbstätigen Versicherten in der Pensionskasse besser ist.

Verwaltungskosten

Die Kosten pro versicherte Person zeigen, wie effizient eine Pensionskasse arbeitet. Dazu teilen Sie die Summe aller Verwaltungskosten durch die Anzahl der Versicherten. In der Schweiz liegt der Durchschnitt bei mehr als CHF 1'500 pro Person. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Berufliche Vorsorge richtig einschätzen

Bei der Beurteilung Ihrer beruflichen Vorsorge sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Sie können Ihre Pensionskasse zwar nicht selbst auswählen, informieren Sie sich aber, ob Ihre Arbeitgeberin allenfalls verschiedene Vorsorgepläne anbietet. Wichtig sind auch die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an Ihr Vorsorgeguthaben, der Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit und die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.

Ihre persönliche Vorsorgeberatung

Schöpfen Sie das Potenzial Ihrer privaten Vorsorge optimal aus? Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten, welche Lösung am besten zu Ihren Zielen passt. Damit Sie heute Steuern sparen können und später grösseren finanziellen Spielraum haben.