Sie leben im Konkubinat, wenn Sie als Paar zusammenleben und weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft sind. Dabei spielt Ihre sexuelle Ausrichtung keine Rolle. Die Vorteile des Konkubinats sind klar. Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner werden einzeln besteuert. Wegen der Steuerprogression zahlen Sie weniger Einkommensteuer als verheiratete Paare. Zudem profitieren Sie bei der AHV-Rente gegenüber Paaren mit Trauschein. Bei einer vollen Rente erhalten Sie maximal CHF 2'520 pro Monat und Person. Diesen total CHF 5'040 steht die maximale Ehepaarrente von CHF 3'780 gegenüber. Denn die AHV-Rente für Ehepaare ist bei 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt (siehe hierzu ch.ch).
Konkubinatsvertrag – das klingt alles andere als romantisch. Ist es auch. Trotzdem kann er wichtig sein. Nämlich dann, wenn die Liebe erloschen ist, und vor allem, wenn Sie Kinder haben und eine Person sich mehrheitlich um die Kinder gekümmert hat und keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Dann hilft Ihnen der Vertrag, Streit zu vermeiden. Wie Sie einen Konkubinatsvertrag aufsetzen, ist Ihnen überlassen. Es ist jedoch sinnvoll, ihn schriftlich festzuhalten.
Das Leben ist eine wunderbare Reise ins Ungewisse und die Liebe eine grossartige Begleiterin. Geniessen Sie sie und kosten Sie sie aus, so lange Sie können. Beachten Sie dabei, dass das Schweizer Gesetz unverheiratete Paare anders behandelt als Ehepaare. Falls Sie also mehr Schutz auf Ihrem Weg wollen, beherzigen Sie die oben erwähnten Punkte und sichern Sie Ihre Partnerschaft mit den nötigen Dokumenten ab: Konkubinatsvertrag, Testament, Erbvertrag, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.