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  • Koordinationsabzug: Was ist das?

    01.01.2025
    Der Koordinationsabzug spielt eine wichtige Rolle für Ihren versicherten Lohnanteil in der 2. Säule. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen das Konzept zunächst auf einfache und verständliche Weise, bevor wir detailliert auf die konkreten Auswirkungen bei Teilzeitarbeit eingehen und Ihnen abschliessend hilfreiche Tipps zur gezielten Verbesserung Ihres Vorsorgevermögens an die Hand geben.
f4w-koordinationsabzug

Koordinationsabzug: Was ist das?

01.01.2025
f4w-koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug spielt eine wichtige Rolle für Ihren versicherten Lohnanteil in der 2. Säule. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen das Konzept zunächst auf einfache und verständliche Weise, bevor wir detailliert auf die konkreten Auswirkungen bei Teilzeitarbeit eingehen und Ihnen abschliessend hilfreiche Tipps zur gezielten Verbesserung Ihres Vorsorgevermögens an die Hand geben.
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«Der versicherte Lohn in der 2. Säule entspricht Ihrem Jahreseinkommen minus dem Koordinationsabzug.»

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil Ihres Lohns in der Pensionskasse (2. Säule) versichert wird. Er entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und beträgt aktuell CHF 26'460.

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip. Es gibt die staatliche Vorsorge (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Ziel der ersten beiden Säulen ist es, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nach Ihrer Pensionierung beibehalten können. Darum sind ihre Leistungen aufeinander abgestimmt. Für die ersten beiden Säulen werden Ihnen Ihre Beträge direkt vom Lohn abgezogen. Damit in der 2. Säule keine Leistungen doppelt versichert werden, die bereits durch die 1. Säule gedeckt sind, gibt es den Koordinationsabzug.

Die Pensionskasse erhebt also nur auf demjenigen Teil Ihres Lohns Beiträge, für den die AHV (1. Säule) nicht bereits Leistungen erbringt. Die Höhe der versicherten Lohnteile der 1. und 2. Säule sind somit aufeinander abgestimmt. Mit anderen Worten: Sie sind koordiniert.

Ist der Koordinationsabzug immer gleich?

Der Koordinationsabzug wird vom Bundesrat festgelegt und ist für alle Angestellten gleich hoch. Er beträgt 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt derzeit bei CHF 26'460.

Wenn Sie beispielsweise CHF 70'000 pro Jahr verdienen, beträgt Ihr Lohn, der in der 2. Säule versichert ist, CHF 43'540 (CHF 70'000 minus CHF 26'460). Dieser Lohn wird auch koordinierter Lohn oder versicherter BVG-Lohn genannt. Der minimal koordinierte Lohn liegt heute bei CHF 3'780 und der maximale koordinierte Lohn bei CHF 64'260.

Koordinationsabzug – ein Problem für viele Frauen

Teilzeitarbeit: Sie ist in der Schweiz weit verbreitet. Im Jahr 2022 waren 37 Prozent der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. Bei den Frauen waren es 58 Prozent, bei den Männern knapp 19 Prozent. Dies zeigen die Daten des Bundesamts für Statistik. Viele Arbeitgeber wenden den gesetzlich festgelegten, fixen Koordinationsabzug an – unabhängig davon, ob eine Person Teilzeit arbeitet oder nicht.

Dies wirkt sich daher stärker auf Teilzeitbeschäftigte aus, mit der Folge, dass sie in der Regel einen tieferen Lohnanteil haben, der in der 2. Säule versichert ist. Es steht den Pensionskassen frei, den Koordinationsabzug freiwillig zu reduzieren oder ihn dem Arbeitspensum der Beschäftigten anzupassen. Wenn Sie also Teilzeit arbeiten, sollten Sie folgendes abklären:

Je tiefer der Lohn, desto stärker der Effekt des Koordinationsabzugs

Mehrere Jobs
Wenn du mehr als eine Arbeitsstelle hast, verschärft sich das Problem mit dem Koordinationsabzug zusätzlich. Denn der Koordinationsabzug wird auf jedem deiner Löhne gemacht.
  Person 1 Person 2
Einkommen (Job 1) 40'000 70'000
Koordinationsabzug 25'725 25'725
in 2. Säule versicherter Lohn 14'275 44'275
     
Einkommen (Job 2) 30'000  
Koordinationsabzug 25'725  
in 2. Säule versicherter Lohn 4'275  
     
Total in 2. Säule versicherter Lohn 18'550 44'275

Tipp: Kläre ab, ob du die einzelnen Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern kannst. Dann würde der Koordinationsabzug nur einmal abgezogen. Leider bieten heute nur wenige Vorsorgeeinrichtungen diese Möglichkeit an. Eine ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Ihre Leistungen gelten zwar als wenig attraktiv. Aber wenn du dich dieser Vorsorgeeinrichtung anschliesst, wird dir der Koordinationsabzug nur einmal abgezogen.

Problem erkannt: Am 17. März 2023 hat das Parlament die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) verabschiedet. Sie sieht einen lohnabhängigen Koordinationsabzug vor. Künftig sollen immer 80 Prozent des entsprechenden Lohns in der Pensionskasse versichert sein. Dies bis zur BVG-Obergrenze von heute CHF 90'720, womit der feste Koordinationsabzug wegfallen würde. Gegen die Reform ist jedoch das Referendum ergriffen worden. Am 22. September 2024 hat das Volk die Reform abgelehnt, so dass der fixe Koordinationsabzug (CHF 26'460) bestehen bleibt.

Private Vorsorge als möglicher Ausweg

Die Leistungen für die Altersvorsorge aus der 1. und 2. Säule reichen sowohl bei Teilzeitarbeitenden als auch bei Gutverdienenden meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Darum ist die freiwillige 3. Säule umso wichtiger. Sie kann helfen, allfällige Vorsorgelücken in der 1. und 2. Säule zu schliessen.

Derzeit kannst du maximal CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen und von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass du angestellt und bei einer Pensionskasse versichert bist. Selbständigerwerbende dürfen 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288.

Tipp: Starte so früh wie möglich mit deiner privaten Vorsorge und zahle regelmässig ein. Auch kleine Beträge lohnen sich über einen langen Zeitraum.