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  • Krankenkasse wechseln: richtig kündigen

    12.08.2023
    Die Krankenkasse zu wechseln kann sich lohnen, denn in der Grundversicherung erhältst du bei allen Kassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv. In unserem Leitfaden findest du alle Informationen zum Wechsel deiner Grund- und Zusatzversicherung, inklusive einer kostenlosen Vorlage für deine Kündigung.
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Krankenkasse wechseln: richtig kündigen

12.08.2023
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Die Krankenkasse zu wechseln kann sich lohnen, denn in der Grundversicherung erhältst du bei allen Kassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv. In unserem Leitfaden findest du alle Informationen zum Wechsel deiner Grund- und Zusatzversicherung, inklusive einer kostenlosen Vorlage für deine Kündigung.
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Gesetzliche Kündigungsfristen einhalten
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Kündigungsfristen

Sie können Ihre Krankenkasse jedes Jahr wechseln, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten:

Grundversicherung: Für die obligatorische Grundversicherung gibt es zwei Kündigungstermine:

Ende November: Die ordentliche Kündigungsfrist endet einen Monat vor Beginn der neuen Prämie. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrer Versicherung eintreffen. Oder am letzten Werktag im November, wenn der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Der Poststempel ist nicht gültig! Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November zu den üblichen Bürozeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, die schriftliche Kündigung bis Mitte November per Einschreiben an Ihre Krankenkasse zu schicken. So haben Sie einen schriftlichen Beweis für Ihre Kündigung.

Ende März: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen. Dazu muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eintreffen. Oder am letzten Arbeitstag im März. Kündigen können Sie aber nur, wenn Sie eine Franchise von 300 CHF (Kinder 0 CHF) und ein Standardmodell der Grundversicherung gewählt haben. Alternative Modelle wie HMO oder Telmed sind nicht zulässig.

Zusatzversicherung: Für Zusatzversicherungen gelten andere Kündigungsfristen. In der Regel gilt eine Frist von 3 Monaten. Deshalb endet die Frist für viele Versicherungen am 30. September. Den genauen Stichtag finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Krankenkasse.

Vier Schritte zum Krankenkassenwechsel

Musterbriefe zum Download
Damit deine Kündigung problemlos abläuft, haben wir dir zwei Musterbriefe zum Download bereitgestellt. So geht’s: persönliche Daten einfüllen und den Brief Mitte November per Einschreiben an deine Krankenkasse schicken.
Kündigung der Grundversicherung DE   PDF
Anmeldung bei neuer Krankenkasse DE   PDF
Kündigung der Grundversicherung
DE   PDF
Anmeldung bei neuer Krankenkasse
DE   PDF

Fristen beim Wechsel der Franchise oder des Modells

Möchten Sie bei Ihrer Krankenkasse bleiben und trotzdem Ihr Sparpotenzial ausschöpfen? Dann können Sie Ihre Franchise und/oder Ihr Versicherungsmodell anpassen. Auch hier gilt es, Fristen zu beachten.

  • Höhere Franchise: Wenn Sie Ihre Franchise (Selbstbehalt) erhöhen wollen, können Sie dies bis spätestens am 31. Dezember tun. Die schriftliche Meldung muss bis zu diesem Datum bei Ihrer Versicherung eintreffen.
  • Wechsel des Versicherungsmodells: Wenn Sie Ihr Versicherungsmodell wechseln möchten, können Sie dies Ihrer Krankenkasse bis am 30. November schriftlich melden. Die gleiche Frist gilt, wenn Sie in eine tiefere Franchise wechseln möchten.

BAG-Prämienrechner: Kosteneinsparung berechnen

In der Grundversicherung erhalten Sie bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv – je nach Kasse, Franchise, Versicherungsmodell und Wohnort. Darum bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Rechner an, um die Prämien zu vergleichen. Mit ihm können Sie ganz einfach Ihr Sparpotenzial berechnen – anonym, unabhängig und werbefrei.

Ende des Versicherungsschutzes

Es gibt noch weitere Punkte, die Sie beim Krankenkassenwechsel beachten sollten.

Grundversicherung:

  • Meldepflicht: Grundsätzlich brauchen alle Personen eine Krankenversicherung, wenn sie in der Schweiz wohnen. Darum muss die neue Krankenkasse der alten melden, dass eine Person ohne Unterbruch bei ihr versichert ist. Siehe hierzu unsere Vorlage zur Anmeldung bei der neuen Krankenkasse.
  • Schulden: Eine Krankenkasse darf einen Wechsel ablehnen. Dies ist der Fall, wenn offene Rechnungen bis zum 31. Dezember noch nicht bezahlt worden sind. Dazu gehören ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen. Das gilt nur, wenn die Krankenkasse für diese Schulden bis zum 30. November Mahnungen verschickt hat.

Zusatzversicherung: Eine Krankenkasse darf in der Zusatzversicherung Personen ablehnen. Dies im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung. Darum verlangen die Kassen von den Antragstellenden, dass sie vor dem Wechsel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und sich gegebenenfalls bei einer Vertrauensärztin oder einem Vertrauensarzt der Krankenkasse untersuchen lassen. Auf dieser Basis entscheiden sie, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Person zusatzversichern.

Tipp: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Bestätigung Ihrer neuen Zusatzversicherung haben. So verhindern Sie, dass Sie im schlimmsten Fall ohne Zusatzversicherung dastehen.

Häufige Fragen