Sie können Ihre Krankenkasse jedes Jahr wechseln, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten:
Grundversicherung: Für die obligatorische Grundversicherung gibt es zwei Kündigungstermine:
Ende November: Die ordentliche Kündigungsfrist endet einen Monat vor Beginn der neuen Prämie. Ihre Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrer Versicherung eintreffen. Oder am letzten Werktag im November, wenn der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Der Poststempel ist nicht gültig! Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November zu den üblichen Bürozeiten bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, die schriftliche Kündigung bis Mitte November per Einschreiben an Ihre Krankenkasse zu schicken. So haben Sie einen schriftlichen Beweis für Ihre Kündigung.
Ende März: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen. Dazu muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eintreffen. Oder am letzten Arbeitstag im März. Kündigen können Sie aber nur, wenn Sie eine Franchise von 300 CHF (Kinder 0 CHF) und ein Standardmodell der Grundversicherung gewählt haben. Alternative Modelle wie HMO oder Telmed sind nicht zulässig.
Zusatzversicherung: Für Zusatzversicherungen gelten andere Kündigungsfristen. In der Regel gilt eine Frist von 3 Monaten. Deshalb endet die Frist für viele Versicherungen am 30. September. Den genauen Stichtag finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Krankenkasse.
Möchten Sie bei Ihrer Krankenkasse bleiben und trotzdem Ihr Sparpotenzial ausschöpfen? Dann können Sie Ihre Franchise und/oder Ihr Versicherungsmodell anpassen. Auch hier gilt es, Fristen zu beachten.
In der Grundversicherung erhalten Sie bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv – je nach Kasse, Franchise, Versicherungsmodell und Wohnort. Darum bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Rechner an, um die Prämien zu vergleichen. Mit ihm können Sie ganz einfach Ihr Sparpotenzial berechnen – anonym, unabhängig und werbefrei.
Es gibt noch weitere Punkte, die Sie beim Krankenkassenwechsel beachten sollten.
Grundversicherung:
Zusatzversicherung: Eine Krankenkasse darf in der Zusatzversicherung Personen ablehnen. Dies im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung. Darum verlangen die Kassen von den Antragstellenden, dass sie vor dem Wechsel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und sich gegebenenfalls bei einer Vertrauensärztin oder einem Vertrauensarzt der Krankenkasse untersuchen lassen. Auf dieser Basis entscheiden sie, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Person zusatzversichern.
Tipp: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Bestätigung Ihrer neuen Zusatzversicherung haben. So verhindern Sie, dass Sie im schlimmsten Fall ohne Zusatzversicherung dastehen.