Der Mutterschutz schützt die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz mit verschiedenen Rechten und Pflichten. Er beginnt mit der Empfängnis, also mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, und umfasst mehr als nur den Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschutz ist im Arbeitsgesetz geregelt und endet spätestens mit dem Ende der Stillzeit, bis dein Kind ein Jahr alt ist.