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  • Taschengeld in der Schweiz: ab wann, wie viel und wofür?

    30.05.2023
    Die meisten Kinder und Jugendlichen in der Schweiz erhalten monatlich einen bestimmten Geldbetrag, den sie ausgeben dürfen, wofür und wann sie wollen: Taschengeld oder auch Sackgeld in der Schweiz. Doch wie viel ist ab welchem Alter üblich? Hier finden Sie empfohlene Beträge als Orientierungshilfe.
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Taschengeld in der Schweiz: ab wann, wie viel und wofür?

30.05.2023
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Die meisten Kinder und Jugendlichen in der Schweiz erhalten monatlich einen bestimmten Geldbetrag, den sie ausgeben dürfen, wofür und wann sie wollen: Taschengeld oder auch Sackgeld in der Schweiz. Doch wie viel ist ab welchem Alter üblich? Hier finden Sie empfohlene Beträge als Orientierungshilfe.
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Führen Sie Ihr Kind ans Thema Geld heran:
Tipps & Tricks rund um den Umgang mit Taschengeld
Wie viel und bis wann Taschengeld sinnvoll ist
Tabelle mit empfohlenen Beträgen pro Alter

Wie viel Taschengeld in welchem Alter?

Taschengeld ist freiwillig und muss ins Familienbudget passen. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, fragen Sie sich wie viele andere Eltern, wann Sie damit beginnen sollten. Der Dachverband Budgetberatung Schweiz empfiehlt, Schülerinnen und Schülern ab 6 Jahren das erste Sackgeld zu zahlen. Danach erhöht sich der Betrag dem Alter entsprechend schrittweise. Welcher Betrag sich für welches Alter eignet, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle.

Taschengeld-Tabelle: Empfehlung der Budgetberatung Schweiz
Alter Betrag
Ab 6 Jahren CHF 1 / Woche
Ab 7 Jahren CHF 2 / Woche
Ab 8 Jahren CHF 3 / Woche
Ab 9 Jahren CHF 4 / Woche
10-11 Jahre  CHF 20-30 / Monat
12-14 Jahre CHF 30-50 / Monat
Ab 15 Jahre CHF 50-100 / Monat

Jüngere Kinder sind noch nicht in der Lage, das Geld für den ganzen Monat einzuteilen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie das Geld bis zum Alter von etwa 10 Jahren wöchentlich bezahlen. Vielleicht braucht Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber auch etwas länger oder etwas weniger lang Zeit. Wie viel Sie älteren Kindern auszahlen, hängt von Ihrem Familienbudget ab. Rechnen Sie das Taschengeld unbedingt in Ihre Budgetplanung mit ein. Zahlen Sie zwei Kindern monatlich CHF 100, sind das CHF 2'400 pro Jahr – ein ganz schöner Betrag.

Was lernen Kinder im Umgang mit Taschengeld?

Stehst du vor der Frage: Taschengeld, ja oder nein? Mit Sackgeld lernen die Kleinen, mit Geld verantwortungsvoll umzugehen. Überlasse deinem Kind die Verantwortung, das eigene Geld zu verwalten. Sei aber auch bereit, zu helfen, wenn es Unterstützung braucht. Zeige deiner Tochter oder deinem Sohn, was Sparen bedeutet – bei kleineren Kindern für die nächsten zwei bis drei Wochen. Später kannst du mit deinem Nachwuchs auch ein kleines Budget aufstellen oder sogar eine Art Haushaltsbuch führen. Darin werden die Ausgaben und das Einkommen – also das Taschengeld – festgehalten. Am Ende der Woche oder des Monats seht ihr, wie viel wofür ausgegeben wurde und wie viel noch übrig bleibt.

Bis wann ist Taschengeld sinnvoll?

Sobald die Kinder das Jugendalter erreicht haben, kannst du Schritt für Schritt das sogenannte erweiterte Taschengeld oder einen Jugendlohn einführen. Das gibt deinem Nachwuchs etwas mehr Selbstständigkeit. Dabei stockst du das Sackgeld auf und vereinbarst mit deinem Kind, wofür es den höheren Betrag gebrauchen soll. Am besten rechnet ihr zuerst gemeinsam aus, wie viel Geld dein Kind im Durchschnitt für Handy, Kleider, Schuhe etc. benötigt, und stellt dann ein Budget auf. So ist das Taschengeld in der Oberstufe oder im Gymnasium etwas anders zusammengesetzt als in der Primarschule. Die Aufteilung für erweitertes Sackgeld kann zum Beispiel so aussehen:

Empfehlung der Budgetberatung Schweiz
Ausgabeposten Betrag
Taschengeld (frei verfügbar; gemäss Tabelle oben) CHF 30-100 / Monat
Handy CHF 20-40 / Monat
Kleider und Schuhe CHF 60-90 / Monat
Körperpflege CHF 20-40 / Monat
Velo/Roller/Töffli CHF 10-20 / Monat
Streaming-Abos CHF 10-30 / Monat
Total CHF 150-320 / Monat

Nach der Oberstufe fragen sich viele Eltern, ob sie weiter Sackgeld zahlen sollen. Bis wann Sie Sackgeld zahlen, ist unter anderem vom Ausbildungsweg Ihres Nachwuchses abhängig. Jugendliche im Gymnasium erhalten oft Taschengeld. Die meisten Eltern zahlen jedoch kein Taschengeld während der Lehre.Im Gegenteil: Viele Lernende zahlen ihren Eltern einen kleinen Beitrag (10-20 Prozent) von ihrem Ausbildungslohn für Kost und Logis. Dies ist sogar gesetzlich erlaubt. Laut Gesetz können Eltern von ihren Kindern einen «angemessenen Beitrag» an den Unterhalt verlangen, wenn sie in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen. Dabei vereinbaren Sie idealerweise mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter vor Lehrbeginn, wie viel er oder sie fürs Wohnen abgeben soll. Daneben machen Sie ab, was sonst vom Ausbildungslohn bezahlt werden soll und wie viel zur freien Verfügung steht.

Taschengeld aufbessern

Ältere Kinder oder Jugendliche können sich auch ein zusätzliches Taschengeld verdienen. Babysitten, die Katze der Nachbarn hüten, Schnee schaufeln oder Unkraut jäten sind beliebte Jugendjobs. Aber Achtung: Zuhause sollte nicht jedes Ämtli mit Sackgeld entlöhnt werden. Die Kinder sollen lernen, dass Mithilfe im Alltag selbstverständlich ist. Vereinbaren Sie daher klar, was zu den fixen Aufgaben gehört und wie sie das eigene Taschengeld aufbessern können. Sie sollten den Betrag auch nicht kürzen, wenn Ihr Nachwuchs durch kleine Jobs zusätzliches Geld erhält. Sie möchten schliesslich Eigeninitiative und Fleiss fördern.

Regeln als Leitplanken

In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Taschengeld. Das Gesetz sieht aber vor, dass das Kind frei über selbst erworbenes Geld verfügen darf. Dasselbe gilt für Geld, welches das Kind von den Eltern erhält, um einen Beruf ausüben zu können. Aber Kinder müssen zuerst lernen, mit Geld umzugehen. Besprechen Sie deshalb gemeinsam, wofür der Batzen gedacht ist und wie er sinnvoll verwendet werden kann. Dabei ist es wichtig, dass Sie eine gute Balance zwischen Anleitung und Freiraum finden. Erklären Sie, warum Sie Taschengeld geben und wofür es verwendet werden soll. In der Regel ist Taschengeld für die persönlichen Wünsche und das Vergnügen des Kindes gedacht – nicht für zwingend Notwendiges. Zusammen können Sie entscheiden, ob die Glace am Badikiosk, das Comicheft oder die Pokémon-Karten aus dem Sackgeld finanziert werden sollen. Natürlich gelten immer auch andere Regeln in der Familie – zum Beispiel keine Süssigkeiten nach dem Abendessen, auch nicht die selbst gekaufte Schoggi.

Sie informieren Ihr Kind auch darüber, wann es das Geld jeweils erhält, z.B. am Sonntagabend. Auf diese Weise hat es einen fixen Zahltag in der Woche. So kann es sich darauf freuen und damit rechnen, dass das Kässeli wieder aufgefüllt wird. An diese Vereinbarung müssen Sie sich konsequent halten.

Taschengeld streichen oder aufstocken?

Sackgeld ist kein wirkungsvolles Erziehungsmittel. Sie sollten das Taschengeld also nicht aufgrund von Fehlverhalten kürzen. Denn zwischen Vorfall und Bestrafung vergeht oft zu viel Zeit. Die Sprösslinge sind entweder gleichgültig gegenüber der Kürzung, weil der Betrag nur klein ist, oder sie ändern ihr Verhalten nur aus Angst und nicht aus Einsicht.

Es ist auch nicht sinnvoll, das Taschengeld aufzustocken, wenn Ihr Kind bereits vor dem nächsten Zahltag alles ausgegeben hat. Warten zu können, bis das nächste Sackgeld im Portemonnaie landet, ist eine wichtige Fähigkeit und schützt Ihren Nachwuchs davor, sich später zu verschulden. Die Kinder lernen ausserdem, dass momentane Wünsche am nächsten Tag vielleicht schon nicht mehr so dringend sind. So merken sie, dass es manchmal besser ist, sich genau zu überlegen, wofür man das Geld ausgibt.

Sackgeld auf ein eigenes Konto zahlen

Sobald Ihr Kind das Taschengeld monatlich erhält, können Sie ihm auch ein Konto bei der Bank eröffnen. Dazu gibt es spezielle Kinderkonti. Sie lernen so den Zahlungsverkehr über die Bank kennen. Die monatliche Auszahlung auf das Konto ist schon sehr nahe am späteren Lohn. Ausserdem erhalten sie bei einigen Banken eine kostenlose Debitkarte und lernen somit den Umgang mit bargeldlosen Transaktionen. Sie müssen dabei mitunterschreiben und haben als erziehungsberechtigte Person auch Zugriff auf das Konto.

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