Ob Sie in eine bereits bestehende Wohnung ziehen oder sich gemeinsam eine neue Wohnung suchen: Sie müssen sich entscheiden, ob nur einer von Ihnen oder Sie beide im Mietvertrag stehen sollen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.
Es gilt:
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie die erste gemeinsame Wohnung neu beziehen. Dann darf die Vermieterschaft verlangen, dass beide Personen den Vertrag unterschreiben.
Hier die Vorteile und Nachteile im Überblick:
| Nur eine Person steht im Mietvertrag | Es gibt einen gemeinsamen Mietvertrag | |
| Vorteile |
Die Kündigung kann ohne die Zustimmung der Partnerin oder des Partners erfolgen. Die Vermieterschaft kann den Mietzins nur von der unterzeichnenden Person einfordern. |
Beide Personen sind gleichermassen vom Mietrecht geschützt. Beide können der Vermieterschaft gegenüber Rechte durchsetzen und Mängel anmelden. |
| Nachteile |
Kündigt die hauptmietende Person, muss auch die andere Person die Wohnung verlassen. Nur die Person im Mietvertrag kann Rechte der Vermieterschaft gegenüber durchsetzen, etwa Mängel beseitigen lassen. |
Im Fall einer Trennung müssen beide einer Kündigung zustimmen – sonst bleibt eine Person im Mietvertrag «gefangen». Jede Person haftet im Ernstfall allein für den gesamten Mietzins, selbst dann, wenn die andere Person nach der Trennung ausgezogen ist. |
Diese Regeln gelten für Paare, die im Konkubinat zusammenleben. Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare stellt sich die Situation etwas anders dar: Hier hat nämlich auch die Person, die den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, einige Rechte. Es handelt sich dann um eine sogenannte «Familienwohnung».
Hier gilt:
Tipp: Erfahren Sie mehr über die finanziellen Vorteile und Nachteile der Heirat in der Schweiz.
Es gibt zwei Versicherungen, die beim Beziehen der ersten gemeinsamen Wohnung auf keinen Fall fehlen sollten:
Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammenziehen, benötigen Sie in aller Regel nur eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung, um alle Personen im Haushalt abzusichern. Schliessen Sie am besten mit einer Haushaltsversicherung direkt beide Versicherungen kombiniert ab.
Aufgepasst: Vorsicht ist geboten, wenn Sie aus einer eigenen Wohnung in die erste gemeinsame Wohnung ziehen. Hier sollten Sie die Versicherungssumme der Hausratversicherung prüfen und gegebenenfalls erhöhen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert ist. Der Schaden wird dann nur in dem Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht.