Sie möchten sich vorzeitig pensionieren lassen? Um die finanzielle Einkommenslücke zwischen der Frühpensionierung und der ordentlichen Pensionierung zu überbrücken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Helvetia hilft Ihnen bei allen Fragen zur Frühpensionierung gerne weiter.
Was gilt es bei einer Frühpensionierung zu beachten?
Staatliche und berufliche Vorsorge
In der 1. und 2. Säule sichern Sie sich eine Altersrente. Die AHV-Rente können Sie bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen. Bei der Pensionskasse ist ein Bezug ab 58 Jahren möglich. Bei einem frühzeitigen Bezug müssen Sie allerdings sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule mit Kürzungen rechnen.
Private Vorsorge
In der 3. Säule sorgen Sie privat fürs Alter vor. Ihr Kapital können Sie ganz Ihren Bedürfnissen entsprechend mit unterschiedlichen Vorsorgeversicherungen aufbauen. Mit der Privaten Vorsorge können Sie die Rentenkürzungen bei einer Frühpensionierung ausgleichen und die Altersrente aufstocken. Ihr Guthaben können Sie fünf Jahre vor bis max. fünf Jahre nach der ordentlichen Pensionierung beziehen.
Finanziell frei bleiben dank der Helvetia Pensionsplanung
In einem Beratungsgespräch analysieren zertifizierte Pensionsplaner und-planerinnen Ihre aktuelle Vorsorgesituation und zeigen Ihnen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auf.