57% der Schweizer Bevölkerung möchten sich vorzeitig pensionieren lassen, um mehr Zeit für Familie, Hobbys oder Reisen zu haben. Je früher Erwerbstätige jedoch in Pension gehen, desto höher ist die Einkommenslücke. Jedes Jahr des Vorbezugs entspricht einer Lücke von etwa einem Jahresgehalt. Eine durchdachte Planung und Koordination der drei Säulen der Vorsorge ist daher unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.
Eine Frühpensionierung ist in der Schweiz flexibel gestaltbar. Je nach Vorsorgesäule gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bedingungen:
In der Schweiz können Sie je nach Säule Ihre Rente oder Ihr Kapital unterschiedlich früh vorbeziehen oder aufschieben.
Eine einfache Faustregel besagt: Die Frühpensionierung kostet pro Jahr etwa ein Jahresgehalt. Diese Kosten entstehen vor allem durch drei Faktoren:
Wegfall des Erwerbseinkommens: Mit der Frühpensionierung fällt das reguläre Einkommen weg.
AHV-Beitragspflicht: Auch Nichterwerbstätige müssen AHV-Beiträge bezahlen, bis sie das Referenzalter erreicht haben. Diese richten sich nach dem Vermögen und dem Reineinkommen. Sie betragen zwischen 530 und 26'500 Franken pro Jahr. Wie hoch Ihr Beitrag ungefähr sein wird, können Sie mit dem Rechner der AHV berechnen.
💡 Wichtig für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Wenn die Partnerin oder der Partner einen AHV-pflichtigen Lohn bezieht, kann die Beitragspflicht für die frühpensionierte Person unter Umständen entfallen.
Tieferes Vorsorgekapital: Ihr Vorsorgekapital wird gleich dreifach reduziert:
Eine vorzeitige Pensionierung ist mit finanziellen Einbussen verbunden. Es gibt jedoch verschiedene Wege, diese Einkommenslücken zu überbrücken:
Mit einer Teilpensionierung profitieren Sie gleich mehrfach:
Nach der Pensionierung sinkt die Steuerlast nicht automatisch stark. Zwar ist das Renteneinkommen aus AHV und Pensionskasse typischerweise tiefer als das frühere Einkommen. Allerdings entfallen auch Steuerabzüge wie jene für die 3. Säule oder die Berufsauslagen.
Dennoch können Sie Ihre Steuersituation im Ruhestand beeinflussen. Die meisten Pensionskassen bieten die Möglichkeit, das Altersguthaben als Rente, als Kapital oder als Mix aus beiden Varianten zu beziehen:
Die Praxis zeigt: 41% der Pensionierten wählen das Kapital, 40% die Rente und 19% eine Mischform (BFS-Neurentenstatistik 2023). Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Welche Kriterien wichtig sind und welche oft übersehen werden, erfahren Sie in unserer Entscheidungshilfe «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».