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fruehpensionierung

Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative

24.10.2025 | Stefanie Wagner
fruehpensionierung
Ab wann eine Frühpensionierung möglich ist
Was sie in der Schweiz kostet
Welchen Vorteil eine Teilpensionierung bietet

57% der Schweizer Bevölkerung möchten sich vorzeitig pensionieren lassen, um mehr Zeit für Familie, Hobbys oder Reisen zu haben. Je früher Erwerbstätige jedoch in Pension gehen, desto höher ist die Einkommenslücke. Jedes Jahr des Vorbezugs entspricht einer Lücke von etwa einem Jahresgehalt. Eine durchdachte Planung und Koordination der drei Säulen der Vorsorge ist daher unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern.

Zusammenfassung
  • Zeitpunkt: Eine vorzeitige Pensionierung ist bei der AHV ab 63 Jahren und bei der Pensionskasse ab 58 oder 60 Jahren möglich – jedoch immer mit lebenslangen Rentenkürzungen. Die Säule 3a können Sie ab 60 Jahren beziehen.
  • Kosten: Wenn Sie früher in Pension gehen, müssen Sie pro Jahr mit einer Einkommenslücke von rund einem Jahreslohn rechnen. Grund dafür sind der Lohnausfall, die weiterhin geschuldeten AHV-Beiträge und das reduzierte Vorsorgekapital.
  • Finanzierung: Die Einkommenslücke können Sie auf vielfältige Arten schliessen. Durch Vorbezüge aus der AHV oder Pensionskasse, mit einer Überbrückungsrente oder mit privaten Mitteln. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
  • Alternative: Die Teilpensionierung bietet einen sanften Übergang in den Ruhestand. Damit reduzieren Sie schrittweise Ihr Arbeitspensum, behalten aber Ihren Versicherungsschutz und Ihre Altersleistungen. Gleichzeitig können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen und damit Steuern sparen.
  • Steuern: Nach der Pensionierung sinkt in der Regel die Steuerbelastung aufgrund des geringeren Renteneinkommens. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, während die Rente als ordentliches Einkommen zu versteuern ist.

Wann ist eine Frühpensionierung möglich?

Eine Frühpensionierung ist in der Schweiz flexibel gestaltbar. Je nach Vorsorgesäule gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bedingungen:

  • 1. Säule: Die AHV ermöglicht den Rentenbezug ab 63 Jahren. Allerdings sollten Sie die finanziellen Folgen gut durchrechnen. Für jedes Jahr des Vorbezugs wird Ihre AHV-Rente lebenslang um 6,8% gekürzt – also maximal 13,6% bei zwei Jahren. Achtung: Auch bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen Sie bis zum ordentlichen Rentenalter (Referenzalter) weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.
  • 2. Säule: In der beruflichen Vorsorge (BVG) können Sie sich in den meisten Fällen bereits mit 58 oder 60 Jahren pensionieren lassen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Pensionskassenreglement ab. Auch hier führt ein vorzeitiger Bezug zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente beziehungsweise zu einem geringeren Kapitalbezug.
  • 3. Säule: Die Gelder aus der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (dem Referenzalter) beziehen. Ein 3a-Bezug ist ab 60 Jahren möglich.

Mindest- und Höchstalter für die unterschiedlichen Rentenbezüge

In der Schweiz können Sie je nach Säule Ihre Rente oder Ihr Kapital unterschiedlich früh vorbeziehen oder aufschieben. 

Was kostet eine Frühpensionierung?

Eine einfache Faustregel besagt: Die Frühpensionierung kostet pro Jahr etwa ein Jahresgehalt. Diese Kosten entstehen vor allem durch drei Faktoren:

Wegfall des Erwerbseinkommens: Mit der Frühpensionierung fällt das reguläre Einkommen weg.

AHV-Beitragspflicht: Auch Nichterwerbstätige müssen AHV-Beiträge bezahlen, bis sie das Referenzalter erreicht haben. Diese richten sich nach dem Vermögen und dem Reineinkommen. Sie betragen zwischen 530 und 26'500 Franken pro Jahr. Wie hoch Ihr Beitrag ungefähr sein wird, können Sie mit dem Rechner der AHV berechnen.
💡 Wichtig für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Wenn die Partnerin oder der Partner einen AHV-pflichtigen Lohn bezieht, kann die Beitragspflicht für die frühpensionierte Person unter Umständen entfallen.

Tieferes Vorsorgekapital: Ihr Vorsorgekapital wird gleich dreifach reduziert:

  • Weniger Beitragsjahre in AHV und Pensionskasse
  • Weniger Zinsen wegen kürzerer Spardauer
  • Dauerhafte Rentenkürzung durch den Vorbezug

Wie finanziere ich die Frühpensionierung?

Eine vorzeitige Pensionierung ist mit finanziellen Einbussen verbunden. Es gibt jedoch verschiedene Wege, diese Einkommenslücken zu überbrücken:

    • Vorbezug der AHV: Die AHV lässt sich bis zu zwei Jahre vor dem Referenzalter beziehen – wahlweise als Vollrente oder flexibel zwischen 20% und 80%. Allerdings führt jeder Monat Vorbezug zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Diese Option empfiehlt sich vor allem bei unterdurchschnittlicher Lebenserwartung, sollte aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Ob sich ein vorzeitiger Bezug lohnt, hängt neben der geschätzten Lebenserwartung insbesondere von der individuellen Steuersituation ab. Und zwar während des AHV-Vorbezugs und nach dem ordentlichen Pensionierungsalter. Einen Vorbezug melden Sie am besten fünf bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei Ihrer zuständigen kantonalen Ausgleichskasse an.
    • Vorbezug der Pensionskasse: Je nach Pensionskasse können Sie Ihr Geld bereits ab 58 oder 60 Jahren beziehen. Dies reduziert Ihr Alterskapital wegen fehlender Beitragsjahre und entgangener Zinsen. Zudem senken Pensionskassen den Umwandlungssatz – er bestimmt, wie viel Rente Sie pro Jahr erhalten – um 0,1% bis 0,2%.
    • Überbrückungsrente aus der Pensionskasse: Einige Pensionskassen bieten Überbrückungsrenten bis zum regulären Rentenalter an. Diese Lösung ist besonders attraktiv, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. In den meisten Fällen tragen Arbeitnehmende die Kosten jedoch selbst, was die spätere Altersrente entsprechend schmälert.
    Checkliste: Planen Sie Ihre Frühpensionierung richtig

    Eine vorzeitige Pensionierung will gut vorbereitet sein. Je früher Sie mit der Planung und Erstellung eines Budgets beginnen, desto entspannter können Sie später Ihren Ruhestand geniessen. Unsere kostenlose Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Phasen der Pensionsplanung.

    Teilpensionierung als Alternative

    • Die Teilpensionierung ist ein attraktiver Mittelweg zwischen Vollzeitarbeit und vollständiger Frühpensionierung. Sie ermöglicht mehr Freizeit bei deutlich geringeren finanziellen Einbussen. Sie können Ihr Arbeitspensum zwischen dem 58. und 70. Altersjahr schrittweise reduzieren.

    Vorteile der Teilpensionierung

    Mit einer Teilpensionierung profitieren Sie gleich mehrfach:

      • Sie verbrauchen weniger Vermögen dank Ihrem Teilzeitlohn.
      • Sie können weiter in die Säule 3a einzahlen und Steuern sparen.
      • Sie bleiben über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall, Invalidität und Lohnausfall bei Krankheit versichert.
      • Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen weiterhin Pensionskassenbeiträge.

      Nachteile der Teilpensionierung

      • Wenn Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, sinkt naturgemäss Ihr Lohn – und damit sinken auch die Pensionskassenbeiträge. Dies wirkt sich vor allem in den letzten Berufsjahren aus, in denen die Beitragssätze am höchsten sind. Viele Pensionskassen bieten jedoch ab einem Alter von 58 Jahren die Möglichkeit, den versicherten Lohn trotz Reduktion des Arbeitspensums bei 100% zu belassen – eine steuerlich interessante Option.

      Wie verändert sich meine Steuersituation nach der Pensionierung?

      Nach der Pensionierung sinkt die Steuerlast nicht automatisch stark. Zwar ist das Renteneinkommen aus AHV und Pensionskasse typischerweise tiefer als das frühere Einkommen. Allerdings entfallen auch Steuerabzüge wie jene für die 3. Säule oder die Berufsauslagen.

      Dennoch können Sie Ihre Steuersituation im Ruhestand beeinflussen. Die meisten Pensionskassen bieten die Möglichkeit, das Altersguthaben als Rente, als Kapital oder als Mix aus beiden Varianten zu beziehen:

      • Kapitalbezug: Sie sparen Steuern, weil dieser getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert wird.
      • Rente: Sie müssen diese während der ganzen Bezugsdauer als ordentliches Einkommen versteuern. Dafür erhalten Sie ein planbares, lebenslanges Einkommen.

      Die Praxis zeigt: 41% der Pensionierten wählen das Kapital, 40% die Rente und 19% eine Mischform (BFS-Neurentenstatistik 2023). Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Welche Kriterien wichtig sind und welche oft übersehen werden, erfahren Sie in unserer Entscheidungshilfe «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».