Ein Konkubinatsvertrag ist wichtig, weil das Gesetz das Zusammenleben im Konkubinat nicht regelt und beide Personen als Einzelpersonen behandelt. Das kann viele Probleme mit sich bringen: zum Beispiel bei der Pensionierung, beim Kauf eines Hauses oder im Falle einer Trennung.
Der Konkubinatsvertrag schliesst diese Gesetzeslücke, wenn Sie nicht heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten. Welche Vor- und Nachteile das Konkubinat im Detail bietet, erfahren Sie in unserem Artikel «Konkubinat. Was Sie wissen sollten».
Es gibt keine festen Regeln für einen Konkubinatsvertrag. Er kann daher mündlich oder schriftlich sein. Im Fachjargon heisst das «Formfreiheit». Wir empfehlen Ihnen, den Vertrag schriftlich zu verfassen. So können Sie sich im Falle von Streitigkeiten darauf berufen.
Gut zu wissen: Wenn der Konkubinatsvertrag keine Vereinbarungen über das Erbe enthält, muss er nicht notariell beurkundet werden. Sie können Ihr Erbe in einem separaten Testament oder Erbvertrag regeln.
Überlegen Sie sich, ob Sie sich gegenseitig spezielle Vollmachten für z. B. Bank- oder Postgeschäfte oder sogar eine Generalvollmacht erteilen möchten. Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Dokumente, um in jeder Situation füreinander da zu sein:
Ohne eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht erhalten Sie keine Informationen über den Gesundheitszustand Ihrer Partnerin oder Ihres Partners sowie kein Besuchsrecht im Falle eines Spitalaufenthalts.
In diesem Dokument legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie bei Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Dies gilt für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Sie können auch bestimmen, wer für Sie medizinische Entscheidungen treffen soll. Hier finden Sie eine Vorlage für eine Patientenverfügung.
Mit einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer für Sie einspringt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dazu gehören Dinge wie das Öffnen der Post, das Bezahlen von Rechnungen oder der Umgang mit den Behörden. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet ein Muster zum Herunterladen an.
Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt, haben Sie keinen Anspruch aufs Erbe. Das können Sie mit einem Testament oder einem Erbvertrag festhalten. Dabei müssen Sie die gesetzlichen Pflichtteile beachten – und beim Verfassen die Formvorschriften.
Liebe ist wunderbar und unvorhersehbar. Denken Sie dabei daran, dass das Schweizer Gesetz Konkubinatspaare anders behandelt als Ehepaare. Wenn Sie also mehr Schutz wünschen, ist ein Konkubinatsvertrag mehr als nur lästiger Papierkram.
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