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  • Wie viel Geld habe ich nach der Pensionierung?

    11.09.2024
    Mit der Pensionierung fällt der gewohnte Lohn weg – eine grosse Sorge für viele Rentnerinnen und Rentner. Zwar federt das 3-Säulen-System der schweizerischen Altersvorsorge diesen Wegfall ab. Doch AHV und Pensionskasse decken oft nur rund 60% der Lebenshaltungskosten im Alter ab. Deshalb ist die private Vorsorge wichtig.
fruehpensionierung-frau

Wie viel Geld habe ich nach der Pensionierung?

11.09.2024
fruehpensionierung-frau
Mit der Pensionierung fällt der gewohnte Lohn weg – eine grosse Sorge für viele Rentnerinnen und Rentner. Zwar federt das 3-Säulen-System der schweizerischen Altersvorsorge diesen Wegfall ab. Doch AHV und Pensionskasse decken oft nur rund 60% der Lebenshaltungskosten im Alter ab. Deshalb ist die private Vorsorge wichtig.
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Die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz sorgen für finanzielle Sicherheit im Alter. Das Einkommen setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
AHV-Rente aus der 1. Säule
Kapital oder Rente aus der Pensionskasse
Geld aus der privaten 3. Säule
Zusammenfassung
  • Lohnersatz: Im Idealfall decken die Altersleistungen aus den drei Säulen rund 80% des letzten Lohns ab und sichern somit den gewohnten Lebensstandard auch im Alter. Vorsicht bei Beitragslücken: Sie führen zu Rentenkürzungen. Deshalb ist es wichtig, regelmässig zu prüfen, ob Beitragslücken bestehen und ob sich diese schliessen lassen.
  • 3 Säulen: Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf 3 Säulen. Die 1. Säule (staatliche Vorsorge) und die 2. Säule (berufliche Vorsorge) sind obligatorisch. Die 3. Säule (private Vorsorge) ist freiwillig
  • Frühpensionierung: Eine vorzeitige Pensionierung will gut vorbereitet sein. Denn in der Regel ist sie mit finanziellen Einbussen und lebenslangen Rentenkürzungen verbunden. Als Faustregel gilt: Sie kostet rund einen Jahreslohn pro Jahr, das Sie früher in Rente gehen.
  • Steuern: Nach der Pensionierung sinken meist die Steuern aufgrund des tieferen Renteneinkommens. Allerdings nicht allzu stark, da auch gewisse Abzüge wegfallen, beispielsweise jene für die Säule 3a oder für Berufsauslagen.

Einkommen aus der 1. Säule: AHV-Rente

Grundlage

Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge. Sie ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), den Erwerbsersatz während des Militär- und Zivildienstes und bei Mutterschaft und Vaterschaft (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Einkommen aus der 2. Säule: Rente oder Kapital

Voraussetzung

Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie versichert Arbeitnehmende mit einem minimalen Einkommen von jährlich 22'680 Franken. Nicht obligatorisch versichert sind Selbstständigerwerbende; sie können sich der 2. Säule aber unter Umständen freiwillig anschliessen.

Einkommen aus der 3. Säule

Freiwilligkeit

Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Sie ist individuell und bleibt freiwillig. Die Säule 3b steht allen offen, die Säule 3a allen Erwerbstätigen. 

Achtung: Wer nicht regelmässig in die AHV einzahlt, riskiert Lücken. Die schlechte Nachricht: Diese Beitragslücken können eine Kürzung der AHV-Rente zur Folge haben. Die gute Nachricht: Die fehlenden Beiträge können nachbezahlt werden, wodurch sich die Vorsorgelücken wieder schliessen. Aber aufgepasst: Nachzahlungen sind nur möglich für Lücken der letzten fünf Jahre und nur, wenn Sie in der Schweiz versichert waren.

Beitragslücken können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel wenn Sie:

  • einen längeren Auslandaufenthalt oder ein Sabbatical machen;
  • während des Studiums keine AHV-Beiträge bezahlen;
  • viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden haben; oder
  • bei einem Unfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen von einer Versicherung beziehen.

Tipp: Detaillierte Auskunft über mögliche Lücken geben die zuständigen kantonalen Ausgleichskassen. Dort können Sie Ihren persönlichen Kontoauszug bestellen.

Reduziert eine Frühpensionierung meine Rente?

Als Faustregel gilt: Für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, müssen Sie mit einer Einkommenslücke von rund einem Jahreslohn rechnen. Dies wegen des Lohnausfalls, der weiterhin geschuldeten AHV-Beiträge und des reduzierten Vorsorgekapitals.

1. Säule

Eine Frühpensionierung bei der AHV zieht eine lebenslängliche AHV-Rentenkürzung nach sich. Laut Gesetz können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu zwei Jahre vorbeziehen. Die Kürzung pro Vorbezugsjahr beträgt 6,8%. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren wird die Rente um maximal 13,6% gekürzt. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben tiefere Kürzungssätze bei einem AHV-Vorbezug.

Wie verändert sich meine Steuersituation nach der Pensionierung?

Die Pensionierung bringt zwar eine Steuerersparnis mit sich, allzu gross ist diese aber nicht. Zwar sind die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse niedriger als das Erwerbseinkommen. Dafür entfallen aber Abzüge wie jene für die 3. Säule oder berufsbezogene Ausgaben wie Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung.

Es gibt einen Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rente aus der 2. Säule: Während der Kapitalbezug nur einmal und tiefer als das gewöhnliche Einkommen besteuert wird, muss die Rente jedes Jahr voll als Einkommen versteuert werden. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».

Lassen Sie sich nicht im selben Jahr Geld aus der Pensionskasse und aus der privaten Vorsorge (3. Säule) auszahlen. Grund: Beide Auszahlungen werden zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Das führt zu höheren Steuern. Dies ist besonders wichtig für Verheiratete, da auch ihre Bezüge zusammengerechnet werden. Gestaffelte Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a sollten über mehrere Jahre verteilt werden, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

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