Achtung: Wer nicht regelmässig in die AHV einzahlt, riskiert Lücken. Die schlechte Nachricht: Diese Beitragslücken können eine Kürzung der AHV-Rente zur Folge haben. Die gute Nachricht: Die fehlenden Beiträge können nachbezahlt werden, wodurch sich die Vorsorgelücken wieder schliessen. Aber aufgepasst: Nachzahlungen sind nur möglich für Lücken der letzten fünf Jahre und nur, wenn Sie in der Schweiz versichert waren.
Beitragslücken können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel wenn Sie:
Tipp: Detaillierte Auskunft über mögliche Lücken geben die zuständigen kantonalen Ausgleichskassen. Dort können Sie Ihren persönlichen Kontoauszug bestellen.
Die Pensionierung bringt zwar eine Steuerersparnis mit sich, allzu gross ist diese aber nicht. Zwar sind die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse niedriger als das Erwerbseinkommen. Dafür entfallen aber Abzüge wie jene für die 3. Säule oder berufsbezogene Ausgaben wie Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung.
Es gibt einen Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rente aus der 2. Säule: Während der Kapitalbezug nur einmal und tiefer als das gewöhnliche Einkommen besteuert wird, muss die Rente jedes Jahr voll als Einkommen versteuert werden. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».
Lassen Sie sich nicht im selben Jahr Geld aus der Pensionskasse und aus der privaten Vorsorge (3. Säule) auszahlen. Grund: Beide Auszahlungen werden zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Das führt zu höheren Steuern. Dies ist besonders wichtig für Verheiratete, da auch ihre Bezüge zusammengerechnet werden. Gestaffelte Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a sollten über mehrere Jahre verteilt werden, um die Steuerbelastung zu reduzieren.