Mit einer Hypothek wird der Traum vom Eigenheim realisierbar. Dafür ist eigenes Kapital nötig, sogenannte Eigenmittel. Hier erfahren Sie, was damit gemeint ist und wie viel Sie davon brauchen. Ausserdem geben wir Ihnen sieben Tipps, wie sich Fehler bei der Finanzierung Ihres Wohneigentums vermeiden lassen.
Wer eine Immobilie kauft, braucht in der Regel eine Hypothek. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Darlehen eines Finanzdienstleisters (Fremdkapital), also einer Bank oder Versicherung. Eigenmittel, auch Eigenkapital genannt, sind die finanziellen Mittel, die eine Käuferin oder ein Käufer zur Finanzierung einer Immobilie selbst aufbringen muss. Diese können aus Ersparnissen, Wertschriften, Vorsorgegeldern (2. und 3. Säule) oder anderen Vermögenswerten bestehen.
Eigenmittel lassen sich in harte und weiche Eigenmittel unterteilen. Harte Eigenmittel – sie werden auch echte oder flüssige Eigenmittel genannt – stehen unmittelbar zur Verfügung. Weiche Eigenmittel hingegen sind gebundenes Vermögen. Die Eigenmittel dienen dem Hypothekengeber als Sicherheit, um den Rest des Darlehens zu finanzieren. Die Summe aus Eigenkapital und Hypothek(en) ergibt den Kaufpreis Ihres Eigenheims.
Zu den Eigenmitteln gehören Vermögenswerte wie:
Faustregel: In der Schweiz werden für ganzjährig selbst genutztes Wohneigentum im Minimum 20% Eigenmittel (also eine Eigenmittelquote von einem Fünftel) verlangt. Mindestens die Hälfte davon sollten harte Eigenmittel sein.
Die restlichen 80% des Kaufpreises decken eine oder mehrere Hypotheken ab. Das geforderte Eigenkapital variiert je nach Hypothekargeber; ein Vergleich lohnt sich deshalb. Die Höhe des Eigenkapitals und die Höhe der Hypothek sind voneinander abhängig:
Entscheidend ist, dass das Verhältnis zwischen den laufenden Finanzierungskosten für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung – beispielsweise für den Hypothekarzins oder auch die Abzahlung der Hypothek (Amortisation) – und dem verfügbaren Einkommen ausgewogen ist. Dieses Verhältnis bezeichnet man als die «Tragbarkeit» einer Hypothek oder der Hypotheken. Erfahren Sie mehr im Artikel «Tragbarkeit einer Hypothek verstehen und berechnen» und im Artikel zum Thema «1. und 2. Hypothek».
Diese zwei Berechnungsbeispiele verdeutlichen, wie sich die Höhe des Eigenkapitals zum Kaufpreis verhält – in diesem Fall unter Annahme einer geforderten Eigenmittelquote von 20%:
Für Ferienwohnungen, Liegenschaften, die gewinnbringend vermietet werden, sowie gewerblich genutzte Liegenschaften gelten in der Schweiz andere Regeln, wenn es um die Höhe und Art der Eigenmittel geht:
| Art | Beschreibung | Hinweise und Tipps |
| Guthaben auf Konten | Geld, das Sie auf Spar- und Lohnkonten haben, können Sie als Eigenmittel einsetzen. | Eine ausreichende Reserve sollte immer vorhanden sein für alltägliche und unvorhergesehene Ausgaben, aber auch für Ferien etc. |
| Wertschriften | Durch den Verkauf oder das Verpfänden von Aktien oder Fonds erhöhen Sie das verfügbare Vermögen. | Ein tiefer Kurs kann dazu führen, dass Sie Wertschriften mit Verlust verkaufen müssen. |
| Wertgegenstände wie Bilder oder Schmuck | Werden wertvolle Gegenstände verkauft, erhöhen Sie die verfügbaren Eigenmittel. | Verkaufen Sie keine Dinge, die Ihnen sehr am Herzen liegen, etwa Erbstücke. Das könnten Sie sonst später bereuen. |
| Schenkung oder Erbvorbezug aus dem Familienkreis | ie erhalten Geld, das Ihre Eltern zur Verfügung haben. |
Die Pflichtteile der anderen Erbinnen und Erben dürfen nicht verletzt werden. Erbvorbezug oder Schenkung müssen deshalb im Testament festgehalten werden. In einigen Schweizer Kantonen sind Schenkungen oder Erbvorzüge steuerpflichtig. |
| Private Darlehen aus dem Familien- oder Freundeskreis | Im Gegensatz zum Privatkredit eines Finanzdienstleisters steht Ihnen hier zusätzliches Geld oft zu sehr guten Konditionen zur Verfügung. |
Ein privates Darlehen wirkt sich nicht negativ auf ihre Bonität aus. Berücksichtigen Sie Zinsen und Rückzahlungsfristen bei der Berechnung, ob die Hypothek für Sie tragbar ist. Regeln Sie alles vertraglich, damit es später keine Unstimmigkeiten gibt und um die persönliche Beziehung zum Darlehensgeber nicht zu gefährden. |
| 3. Säule (3a und 3b) | Guthaben aus der 3. Säule wie Lebensversicherungen oder Anlageprodukte können Sie entweder (teilweise) vorbeziehen oder verpfänden, also als Sicherheit hinterlegen. |
Die 3. Säule kann nur für selbstbewohnte Immobilien eingesetzt werden. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung – das, was Sie bekommen, wenn Sie die Police auflösen – wird zwischen 60% und 90% als Eigenmittel angerechnet. Das Kapital wird im Fall einer Auszahlung besteuert. Eine Verpfändung hingegen kann steuerliche Vorteile bringen. Die Verwendung als Eigenmittel reduziert die Leistungen im Alter. |
| Art | Beschreibung | Hinweise und Tipps |
| 2. Säule (Pensionskasse) | Geld aus der Pensionskasse können Sie entweder teilweise vorbeziehen oder verpfänden. |
Werden Pensionskassenguthaben verpfändet, hat das steuerliche Vorteile. Zu amortisieren ist die Schuld trotzdem. Pensionskassengelder können nur für selbstbewohnte Immobilien verwendet werden. Kapital aus der Pensionskasse wird bei dessen Auszahlung besteuert. Der Einsatz als Eigenmittel reduziert die Leistungen im Alter. Die Verwendung von Pensionskassengeldern für Wohneigentum ist nach dem 50. Altersjahr nur noch begrenzt möglic |
Aus der Tabelle oben wird deutlich: Am einfachsten ist es, wenn möglichst viel harte Eigenmittel für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zur Verfügung stehen. Zweite Priorität hat die Säule 3a. Gehen Sie damit aber vorsichtig um, falls Sie als selbständig arbeitende Person keine Pensionskasse haben. Erst zuletzt sollten Sie für den Immobilienkauf die 2. Säule in Betracht ziehen, entweder als Vorbezug oder Verpfändung. Hier erwarten Sie am meisten Einschränkungen und negative Auswirkungen auf Ihre Vorsorgesituation.
Die Frage ist: Passt Ihr Wunschobjekt in Ihr Budget? Was bedeutet das langfristig? Mit unserem Hypothekenrechner finden Sie es einfach und schnell heraus.