Beim Ablösen Ihrer Hypothek können Sie Ihr aktuelles Hypothekarmodell oder Finanzinstitut wechseln. Oft profitieren Sie dabei von einem attraktiveren Zinsangebot. Damit eine Ablösung für Sie wirklich vorteilhaft ist, sollten Sie allerdings die genauen Bedingungen kennen.
Es gibt vier Hauptgründe für die Ablösung von Hypotheken:
In jedem dieser Fälle ist eine Ablösung denkbar. Diese kann entweder beim bisherigen Finanzinstitut erfolgen oder mit einem Anbieterwechsel verbunden sein.
Das vorzeitige Auflösen einer Hypothek ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, zum Beispiel wenn es einen Todesfall gegeben hat oder Sie ins Ausland auswandern und deshalb die Immobilie verkaufen möchten. In solchen Fällen nimmt der Kreditgeber weniger Zinsen ein als vertraglich vereinbart. Für diesen Verlust verlangt er bei der Ablösung eine Entschädigung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Anschliessend legt der Kreditgeber die zurückbezahlte Hypothekarsumme am Geldmarkt an. Ist der Ertrag daraus kleiner als die entgangenen Hypothekarzinsen, bezahlen Sie die Differenz als Entschädigung.
Bevor es dazu kommt, muss Ihr Finanzinstitut dem Verkauf zustimmen. Die Entscheidung hängt stark von der Art der Hypothek und den Vertragsbedingungen ab.
Wenn Sie nicht vollständig aus dem Vertrag aussteigen möchten, kann eine sogenannte Termin- oder Forward-Hypothek für Sie eine Option sein. Damit sichern Sie sich einen festen Zinssatz bei einem neuen Anbieter – oft schon mehrere Monate vor Ablauf der bestehenden Hypothek. Für diese Zinssicherheit verlangen Finanzinstitute in der Regel eine Gebühr. Bei uns können Sie den Zinssatz bereits 18 Monate im Voraus sichern und von günstigen Marktkonditionen profitieren.
Eine weitere Option besteht darin, die Hypothek zusammen mit der Immobilie zu verkaufen. Das funktioniert allerdings nur mit Zustimmung Ihres aktuellen Finanzinstituts und bietet sich vor allem bei einem ohnehin geplanten Eigentümerwechsel an.