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Einkauf in Pensionskasse: Lohnt sich freiwillig einzahlen?

17.10.2025 | Stefanie Wagner
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Alle wichtigen Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse kompakt beantwortet – von den Grundlagen bis zum optimalen Einkaufszeitpunkt:
Alle Vorteile auf einen Blick
Praktische Tipps für die Steueroptimierung
Kostenlose Checkliste zum Download

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie Steuern sparen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge verbessern. Dieser Artikel erklärt anschaulich, wie sich die Vorteile eines Pensionskasseneinkaufs optimal nutzen lassen und was dabei zu beachten ist.

Vorteile des freiwilligen Einkaufs in die Pensionskasse

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) bietet drei wesentliche Vorteile:

  • Vorsorgelücken schliessen: Mit einer freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse können Sie Vorsorgelücken schliessen. Solche Lücken entstehen beispielsweise bei einer Lohnerhöhung oder durch Erwerbsunterbrüche wie Studium, Elternzeit oder Sabbatical, aber auch wegen Teilzeitarbeit.
  • Altersguthaben erhöhen: Mit jedem Einkauf steigt Ihr Vorsorgeguthaben in der 2. Säule. Das führt zu einer höheren Altersrente. Bei einigen Pensionskassen verbessern sich zudem die Risikoleistungen bei Invalidität oder Tod für Ihre Hinterbliebenen – aber nicht bei allen.
  • Steuern sparen: Der gesamte Einkaufsbetrag lässt sich direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies führt vor allem in Jahren mit hohem Einkommen zu einer erheblichen Steuerersparnis. Zudem bleibt Ihr Vorsorgekapital während der gesamten Laufzeit von der Vermögens- und Einkommenssteuer befreit.
Checkliste «Einkauf in die Pensionskasse»

Mit unserer kostenlosen Checkliste vermeiden Sie teure Fehler. Von der Sperrfrist über den Steuerabzug bis hin zum konkreten Vorgehen sind alle wichtigen Punkte übersichtlich zusammengefasst.

Wer kann freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?

Fast jede versicherte Person hat die Möglichkeit, freiwillig Geld in die Pensionskasse einzuzahlen. Diese freiwilligen Einzahlungen sind immer dann möglich, wenn eine sogenannte  Beitragslücke besteht.

Wie entsteht eine solche Lücke? Ihre Pensionskasse berechnet das maximal mögliche Altersguthaben auf Basis Ihres aktuellen Lohns. Dabei wird angenommen, Sie hätten seit dem 25. Lebensjahr immer gleich viel verdient. Diese theoretische Berechnung nennt sich «reglementarisches Altersguthaben». Da die meisten Personen zu Beginn ihrer Karriere weniger verdienen als gegen ihr Ende hin, liegt ihr tatsächliches Guthaben unter diesem Idealwert. Die Differenz entspricht dem individuellen Einkaufspotenzial.

Häufige Gründe für Einkäufe:

  • Lohnerhöhungen im Lauf der Karriere
  • Wechsel zu einer Pensionskasse mit besseren Leistungen
  • Teilzeitphasen oder Erwerbsunterbrüche (Sabbatical, Kinderpause)
  • Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Zuzug aus dem Ausland

💡 Besonderheit für Selbstständige: Selbstständigerwerbende sind nicht automatisch in der 2. Säule versichert. Sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und einzahlen. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit der Säule 3a privat vorzusorgen.

 

Einzahlungshöhe: Wie viel kann ich maximal in die Pensionskasse einzahlen?

Wie viel Sie maximal in Ihre Pensionskasse einzahlen können, ist individuell und hängt von Ihrem persönlichen Einkaufspotenzial ab. Den Richtwert finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis unter «Maximaler Einkaufsbetrag», «Möglicher PK-Einkauf», «Einkaufspotenzial» oder ähnlich. In unserem Ratgeber zum «Vorsorgeausweis» erklären wir Ihnen alle wichtigen Details.

Verschiedene Faktoren können Ihr Einkaufspotenzial reduzieren:

  • Guthaben auf Freizügigkeitskonten
  • Frühere Selbstständigkeit
  • Vorbezüge für Wohneigentum
  • Bereits getätigte Einkäufe
  • Höhe des Guthabens in der Säule 3a

 

💡 Tipp: Lassen Sie von Ihrer Pensionskasse berechnen, wie hoch der genaue Betrag am gewünschten Tag des Einkaufs sein wird. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie die gesamte Einkaufssumme von den Steuern abziehen können.

Ist Ihr maximales Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft?

Durch den Wechsel in einen besseren Vorsorgeplan oder eine spezielle Kaderlösung lässt sich oft neues Einkaufspotenzial schaffen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Zusatzvorsorge.

Was gilt es vor dem freiwilligen Einkauf zu bedenken?

Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse tätigen, sollten Sie diese wichtigen Aspekte prüfen:

  • Kapitalbindung: Ihr einbezahltes Geld bleibt grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Pensionierung in der Pensionskasse gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur in bestimmten Fällen möglich: wenn Sie Wohneigentum kaufen respektive Ihre Hypothek amortisieren, sich selbstständig machen, auswandern oder sich vorzeitig pensionieren lassen möchten. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen: vier mögliche Gründe».
  • Dreijährige Sperrfrist: Planen Sie einen Kapitalbezug? Dann sollten Sie in den drei Jahren davor keine Einkäufe tätigen. Sonst müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie beim Einkauf gespart haben. Für Rentenbezüge gilt diese dreijährige Sperrfrist nicht. Alle Details zum Kapitalbezug und zur Rente finden Sie im Artikel «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».
  • Bei Tod oder Invalidität: Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, was mit Ihrem Kapital bei Tod oder Invalidität geschieht. Nicht alle Kassen zahlen das zusätzlich einbezahlte Geld an die Hinterbliebenen aus.
  • Trennung: Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die Vorsorgegelder aus der 2. Säule geteilt – auch die freiwilligen Einkäufe.
  • Qualität der Pensionskasse: Prüfen Sie vor einem Einkauf immer die Qualität und den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse. So vermeiden Sie, dass Ihr Guthaben bei einer allfälligen Unterdeckung gekürzt wird. Die wichtigsten Kriterien finden Sie in unserem Artikel «Was macht eine gute Pensionskasse aus?».
  • Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch Ihre jährliche Rente aus Ihrem Altersguthaben ausfällt. Prüfen Sie deshalb vor einem Einkauf immer den Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse, da dieser grossen Einfluss auf die Rentabilität Ihres Einkaufs hat. Konkrete Beispiele und Berechnungen finden Sie in unserem Artikel «Umwandlungssatz verstehen».

Vorgehen: Wie gehe ich beim PK-Einkauf vor?

  1. Einkaufspotenzial prüfen: In Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie, welcher Betrag maximal möglich ist.
  2. Pensionskasse kontaktieren: Lassen Sie sich den exakten Einkaufsbetrag von Ihrer Pensionskasse berechnen.
  3. Betrag einzahlen: Überweisen Sie die komplette Summe oder prüfen Sie bei höheren Beträgen eine Staffelung über mehrere Jahre.
  4. Steuern sparen: Ziehen Sie den Einkauf in Ihrer Steuererklärung vom Einkommen ab und profitieren Sie von der Steuerersparnis.

Rendite des Einkaufs in PK erhöhen

Mit der richtigen Strategie können Sie die Rendite Ihres Einkaufs in die Pensionskasse deutlich erhöhen:

Optimaler Einzahlungszeitpunkt

Die beste Rendite erzielen Sie, wenn Sie den Einkauf erst kurz vor der Pensionierung tätigen. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Gegen Ende des Berufslebens ist das Einkommen – und damit der Steuerspareffekt – meist am höchsten.
  • Je weniger lang das zusätzlich einbezahlte Geld bei der Pensionskasse bleibt, desto weniger schmälern die oft tiefen Zinsen in der 2. Säule die Gesamtrendite.

💡 Mögliches Vorgehen:

  1. Geld zuerst in renditestarke Anlagen investieren
  2. Drei bis sechs Jahre vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzahlen
  3. Mindestens drei Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug einzahlen (Sperrfrist beachten)

Clever einzahlen durch Staffelung

Bei grösseren Einkaufssummen empfiehlt sich eine Staffelung über mehrere Jahre:

  • Beispiel: 100'000 Franken verteilt auf 4 Jahre à 25'000 Franken
  • Vorteil: Sie brechen die Steuerprogression mehrmals
  • Resultat: Insgesamt höhere Steuerersparnis